Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung.
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung
65760 Eschborn
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von 6 bis 8 Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten.
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d. h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen.
Arbeitssprache ist deutsch.
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung
65760 Eschborn
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von sechs bis acht Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung.
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten:
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d. h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen,
— Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit,
— Mitwirkung bei Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen,
— Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen,
— Monitoring der Haushaltsmittel,
— Arbeitssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung
Ort: Frankfrut am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten
Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /
Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.