236. Vergleichende Prüfung Klima- und Energiemanagement bei 16 hessischen Körperschaften Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.21.04
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 093-243314)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rechnungshof.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
236. Vergleichende Prüfung Klima- und Energiemanagement bei 16 hessischen Körperschaften
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von [Betrag gelöscht] EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen [Betrag gelöscht] EUR, Zahlung in 5 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für 3 Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Optionen: nein
Optionen: ja Beschreibung der Optionen Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für 3 Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).