Planungsleistungen Brückenpaket Dresdner Heide – Strecke Görlitz-Dresden, Strecke 6212(EÜ Goldbach km 85,900 – EÜ Kuhschwanz km 89,470 – EÜ Hauptstraße 90,755) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46819
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Brückenpaket Dresdner Heide – Strecke Görlitz-Dresden, Strecke 6212(EÜ Goldbach km 85,900 – EÜ Kuhschwanz km 89,470 – EÜ Hauptstraße 90,755)
Leistungen gemäß II.1.4) Leistungsphasen 1-2 und optional 3-4, 6-7 sowie optional Planung der technischen Ausrüstung 50 Hz-Anlagen Lph. 1-4 und 6-7 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— technische Streckenausrüstung,
— technische Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Brückenpaket Dresdner Heide – Strecke Görlitz-Dresden, Strecke 6212 (EÜ Goldbach km 85,900 – EÜ Kuhschwanz km 89,470 – EÜ Hauptstraße 90,755)
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Leistungen gemäß II.1.4) Leistungsphasen 1-2 und optional 3-4, 6-7 sowie optional Planung der technischen Ausrüstung 50 Hz-Anlagen Lph. 1-4 und 6-7 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Technische Ausrüstung.
—
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Grundlage der Leistungsdefinition des Hauptvertrages war die Darstellung der als Kreuzungspartner beteiligten Stadt Dresden, dass die Straßengestaltung seit 2019 beplant wird. Die für die Objektplanung der vom Nachtrag betroffenen Eisenbahnkreuzung erforderlichen Planungsparameter sollten aus diesen Planungsergebnissen abgeleitet werden. Der Detaillierungsgrad des Straßenentwurfes, welche letztlich von anderen Themenschwerpunkten geprägt ist, lässt dies jedoch nicht zu. Eine eigene Planung der Straßen-Verkehrsanlagen im kreuzungsbedingten Umbaubereich ist daher als unvorhergesehene, zusätzliche Leistung erforderlich, um die Leistungserbringung des Hauptvertrages zu ermöglichen.
Die erforderliche Leistungsänderungen erfordern Eingriffe in das Eigentum Dritter. Daher ist eine gesamthafte Betrachtung der Auswirkungen aus VA Straße auf OP/TP Brücke und umgekehrt auf die Betroffenheit der Anwohner unverzichtbar. Die VA Straße beinhaltet maßgeblich die Ermittlung der Planungsgrundlagen für die OP/TP Brücke, welche aufgrund der beengten, innerstädtischen Lage nur iterativ erfolgen kann. Eine Beschreibung der erforderlichen Leistungserbringung für einen anderen als den gebundenen Planer kann nicht sicher und eindeutig definiert oder abgegrenzt werden.