14TEI12158 ESTW UZ Mitte (FMSX) Betriebsfertige Errichtung der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI12158
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
14TEI12158 ESTW UZ Mitte (FMSX) Betriebsfertige Errichtung der Sicherungsanlage
Umstellung auf das neue System BIZAR, Austausch Leittechnikrechner.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
14TEI12158 ESTW UZ Mitte (FMSX) Betriebsfertige Errichtung der Sicherungsanlage
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Umstellung auf das neue System BIZAR, Austausch Leittechnikrechner
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
ESTW UZ FMSX, Betriebsfertige Erstellung des ESTW UZ Mitte
Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Erforderliche Leistungen für das BV ESTW UZ Mitte, System BIZAR.
Und
b)
Wechsel des AN ist
Aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung:
Oder
c) aus technischen Gründen nicht möglich Begründung:
Die Leistung ist zwingend durch den Systemlieferant auszuführen.
Und
d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Eine Beauftragung eines zweiten AN ist aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten (Modulvertrag) von Siemens nicht möglich.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 12052021
Frist für EU-Bekanntmachung 11062021