Breitband Main-Kinzig GmbH – „Vergabe von Planungs- und Projektmanagementleistungen für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis“ Referenznummer der Bekanntmachung: 60256-11 (Berater)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Breitband Main-Kinzig GmbH – „Vergabe von Planungs- und Projektmanagementleistungen für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis“
Vergabe von Planungs- und Projektmanagementleistungen für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis.
Main-Kinzig-Kreis
63571 Gelnhausen
Die Breitband Main-Kinzig GmbH beabsichtigt, Planungs- und Projektmanagementleistungen sowie Leistungen zur operativen Unterstützung des Geschäftsbetriebes auf Abruf der Geschäftsführung auf Stundenbasis je nach Bedarf im Sinne einer umfassenden wirtschaftlich-technischen Beratung für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis zu vergeben.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind neben dem allgemeinen Projektmanagement für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis sämtliche Leistungen der Fachplanung in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 zur Umsetzung des FTTH-Breitbandausbaus im Main-Kinzig-Kreis auf der Grundlage eines Betreibermodells. Zu den Leistungen zählen insbesondere folgende Aspekte:
— Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung und gesamten Abwicklung des Fördermittelprozesses, wie Kommunikation mit dem Projektträger und weiteren Fördergebern, Erstellung und Fortführung aller Dokumente, Führen der Projekte in den Förderportalen, Abruf von Fördermitteln, Einstellung von Ver-wendungsnachweisen und Steuerung des Cash-Flows,
— Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Markterkundung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergaben in den Bereichen Betreiberkonzession, Tiefbau und Material, Fristenkontrolle, Erstellen aller dazugehörigen Unterlagen, Leistungsbeschreibungen hinsichtlich des Netzarchitekturkonzeptes der BBMK, Kommunikation mit den Bietern, Projektmanagement (Führen von Terminplänen und Reportings),
— Unterstützung bei der Überwachung des Bauprojekts, Bauüberwachung (Qualität und Einhaltung Konzept),
— Unterstützung der Vor-Ort-Klärungen an der Baustelle, Abnahmen, Mängelanzeigen, Eskalationsmanagement etc.).
Geschuldet ist die Planung eines passiven Leerrohr- und Glasfasernetzes (Vorplanung, die Vorbereitung und die wirtschaftlich-technische Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen) und die Überwachung der Ausführung der Bauleistungen (Bauüberwachung und die Objektbetreuung).
Daneben sind weitere besondere Leistungen zur Dokumentation im Sinne des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau zu erbringen. Dazu gehört auch die Unterstützung der Begleitung bei der Beantragung von Zuwendungen sowie die Beratung hinsichtlich der Fördermittelanforderungen und der Verwendungsnachweisführung.
Die Beratungs- und Planungsleistungen umfassen dabei insbesondere auch die Unterstützung der Analyse der Ist-Situation/Ermittlung von Kostensenkungspotentialen (Ermittlung vorhandener Infrastrukturen, Mitnutzung und Mitverlegemöglichkeiten, Berücksichtigung von „Eigen-Mitverlegung“ oder Mitverlegung durch Dritte, Anbindungsoptionen für Mobilfunk, Migrationsstrategien), Erstellung der Netzarchitektur auf Basis des bereits vorhandenen Glasfasernetzes sowie Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen (Abwägung verschiedener Ausbauszenarien, Kosten- und Einnahmeberechnungen des Betreibermodells, Bildung marktgerechter Ausbaucluster, Gegenüberstellung der Modelle und Begründung der Auswahl, Prüfung von Förder- und Finanzierungsquellen).
Die Beratungsleistung hat sich dabei auf alle wirtschaftlichen Erwägungen zu erstrecken, die im Zusammenhang mit dem geförderten Breitbandausbau einhergehen. Dazu zählen insbesondere die Unterstützung der Erstellung und laufende Fortführung von Business-Cases, die Wirtschaftlichkeitsanalyse und -prüfung, die Beratung und Unterstützung bei der Rechnungslegung und Buchführung, die notwendigen Erweiterungen in der Karten- und Leistungsentwicklung für den Betrieb des FTTH-Netzes, das Führen der unterschiedlichen Förderprojekte, die Bildung und Auflösung nach passiven Rechnungsabgrenzungen, die Einhaltung der fördermittel- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Monitoring, Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und Prüfung durch Wirtschaftsprüfer), das Nachtrags- und Claimmanagement sowie die sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen.
Daneben soll der Auftragnehmer bei Bedarf auch in Verhandlungen mit den Fördermittelgebern und in Verhandlungen zur Finanzierung der Eigenmittel durch Kapitalgeber unterstützend tätig werden.
Der Auftragnehmer hat auf den im Main-Kinzig-Kreis bereits vorhandenen Strukturen und Planungen aufzusetzen und stets einen einheitlichen Netzstandard und Kompatibilität zwischen den Netzabschnitten und die Fortführung des bisherigen operativen Betriebs sicherstellen. Zu den Leistungen des operativen Betriebs zählen die Planung und Durchführung von kleinen Netzerweiterungen (Neubaugebiete, Neubauten, Einzelobjekte) inkl. Kommunikation mit den Eigentümern, Planung und Budgetführung und Angebotsmanagement, Auswahl Beauftragung Bauleistungen, Überwachung und Abnahmen, Inbetriebnahmen, Abwicklung und Management von Netzstörungen und Schäden, schnelle Lösungsfindungen für Schadensbehebungen und Wiederherstellung, Beweisaufnahmen vor Ort und Abrechnung gegenüber Schädigern. Diese Leistungen werden je nach Bedarf von der Geschäftsführung abgerufen.
Nicht Gegenstand der Beratung ist die juristische Begleitung des Projektes. Der Auftragnehmer verpflichtet sich aber auch insoweit zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen externen Rechtsberatern. Der Auftragnehmer wird – soweit möglich – alle Informationen bereitstellen, die im Rahmen einer etwaigen Rechtsberatung anfallen, und für entsprechende Abstimmungen zur Verfügung stehen.
Die Beratungsleistungen werden für den kompletten Projektzeitraum vergeben.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen auf Ebene der Zuschlagskriterien:
Zum Kriterium „Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zur Herangehensweise an die Einarbeitungsphase“: Aus Gründen der Fördermittelsicherheit muss die konzeptionelle Darstellung zur Herangehensweise an die Einarbeitungsphase nachvollziehbar und plausibel darlegen, dass mit dem Bau im 3. Quartal 2021 begonnen werden kann.
Zum Kriterium: „Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“: Innerhalb des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals müssen jeweils folgende Qualifikationen nachgewiesen werden, wobei diese auch nur bei einer Person vorhanden sein müssen:
— Wissenschaftlicher Hochschulabschluss des Teams (mindestens Qualifikationsniveau DQR 6) in den Bereichen Betriebswirtschaft; Ingenieurwissenschaften (Nachrichtentechnik) oder vergleichbar, GIS-Planung (vorzugsweise Studium Geologie, Geographie, Physik o. ä.). (Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen)
Zum Projektteam:
Zur Gewährleistung der notwendigen interdisziplinären Zusammensetzung des Projektteams sollen innerhalb des Projektteam die nachfolgenden 4 Aufgabenbereichen (jeweils zumindest für ein Teammitglied) nach-gewiesen werden. Ein Teammitglied kann dabei auch mehrere Aufgabenbereiche abbilden.
— Nachweis der Mitarbeit bei der Durchführung und Abschluss von FTTB/H-Projekten (Führung, Planung und Umsetzung von großen FTTB/H-Projekten) (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 1),
— Nachweis der Mitarbeit bei der Erstellung von Business-Cases, Förderungsanträge von FTTB/H (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 2),
— Nachweis der Mitarbeit bei der Planung und/oder Bauüberwachung sowie Leistungen im Bereich der Entstördienste (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 3),
— Nachweis der Mitarbeit bei der Netzplanung (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 4).
Zudem muss das Projektteam mindestens aus 4 Personen/Vollzeitäquivalenten bestehen.
Zum Kriterium: „Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zu Reaktionszeiten/Sicherstellung der örtlichen Präsenz“:
Im Falle einer Störung muss – während der üblichen Geschäftszeiten – ein Mitglied des Projektteams innerhalb von einer Stunde an allen OT des MKK vor Ort sein. (Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gilt es, eine schnellstmögliche Vor-Ort-Präsenz zu gewährleisten).
— Mitglieder des Projektteams müssen im Falle eines etwaigen Krisenmanagements und Analyse (Analyse des Schadenumfangs, Ausfallzeiten und Möglichkeit der Wiederherstellung, Abstimmung mit BBMK, Betreiber, Unternehmen, Politik, Einrichtung, Führen eines „Eskalationsstabs“, Ad hoc Ortstermine festlegen und Koordination mit allen beteiligten Stellen, Beauftragung und Koordination von Firmen zur Schadensbehebung, Erstellung von regelmäßigen Reports) am Standort Gelnhausen anwesend und bei Bedarf unterstützend tätig sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB,
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung,
3. Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nach-weis über die erlaubte Berufsausübung,
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-trägen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354),
5. Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemein-samen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
1. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren über wirtschaftliche und technische Beratung für den Ausbau von Breitband-Netzen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (vorzugsweise im Betreibermodell) unter Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunktes sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr. sowie zu den ausgeführten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf nachfolgende Aspekte:
— Projektmanagement und Steuerung für FTTB/H-Großprojekte unter Angabe des Projektvolumens,
— Bauüberwachung bzw. Projektsteuerung für die Errichtung von FTTB/H-Netzen als Einzelprojekt unter Angabe der Trassenlänge,
— Planung von FTTB/H-Netzen als Einzelprojekt unter Angabe von Projektvolumen (in EUR) und Trassenlänge,
— Erfahrung mit der Planung in Caigos, QGIS, FTTB/H Tools. Erstellung von Netzkonzeptionen,
— Führung des Finanz- und Rechnungswesens großer Kapitalgesellschaften,
— Durchführung von Budgetplanungen und Fortschreibung für Großprojekte unter Angabe des Projektvolumens,
— Durchführung von EU-weiten Vergabeverfahren für ITK-Netzbetreiber gemäß KonzVgV, Tiefbau (VOB/A) und Material (VgV/VOL),
— Mitwirkung bei der Erstellung von Verträgen (Dienstleistungskonzessionsverträge, Bau-/Liefer-Dienstleistungsverträge im öffentlichen Sektor) und Durchführung entsprechender Bieter-Verhandlungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
2. Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte.
Mindestens eine einschlägige Referenz im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Beratung im Betreibermodell
Projektmanagement und Steuerung für FTTB/H-Großprojekte mit einem Projektvolumen von mind. 50 Mio. EUR:
— Bauüberwachung bzw. Projektsteuerung für die Errichtung von FTTB/H-Netzen mit einer Trassenlänge von mind. 500 Kilometer bzw. FTTC-Netzen mit einer Trassenlänge von 800 km als Einzelprojekt im Sinne eines einheitlichen Gesamtprojektes (etwa: gesamter Landkreis),
— Planung von FTTB/H-Netzen mit einem Ausbauvolumen von mind. 50 Mio. Euro als Einzelprojekt im Sinne eines einheitlichen Gesamtprojektes (etwa: gesamter Landkreis) und über 500 Kilometer Trassenlänge bzw. Planung von FTTC-Netzen mit 800 km Trassenlänge.
Die Beratung muss zudem bereits mindestens folgende Erfahrungen aufweisen und nachweisen: Durchführung von Budgetplanungen und Fortschreibung für Großprojekte mit einem Projektvolumen von mind. 50 Mio. EUR.
§ 75 VgV
In Bezug auf die zu erbringenden Ingenieurleistungen: Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ bzw. „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bie-tergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRYRH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.