Neubaustrecke Dresden-Prag: Umweltleistungen im Projektteil 1 und 2 bis Staatsgrenze Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52537
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden-Prag: Umweltleistungen im Projektteil 1 und 2 bis Staatsgrenze
Umweltleistungen im Projektabschnitt 1 und Projektabschnitt 2 bis Staatsgrenze.
Dresden Heidenau bis Staatsgrenze
Die Neubaustrecke Dresden-Prag teilt sich räumlich und technisch in ineinandergreifende Projektabschnitte (Projektabschnitt 1: Maßnahmen im Bereich Heidenau, Projektabschnitt 2: Volltunnelvariante bzw. Teiltunnelvariante in grenzübergreifendem Planungsraum, Projektabschnitt 3: Maßnahmen im Bereich Ùstí nad Labem) mit dem übergeordneten Ziel einer Reisezeitverkürzung und einer geplanten Gesamtinbetriebnahme in 12/2039.
Die zu veröffentlichende Leistung beinhaltet die Umweltleistungen im Projektabschnitt 1 und Projektabschnitt 2 bis Staatsgrenze, für das gemeinsame Projekt der Správa železnic, státní organizace und der DB Netz AG zur Realisierung der Neubaustrecke Dresden – Prag und umfasst folgende wesentlichen Leistungen:
— Erstellung einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 zu § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen),
— Abrufoption für die Erstellung eines UVP-Berichtes, Erstellung einer landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP), Erstellung eines Fachbeitrages Artenschutz, Erstellung von FFH-Verträglichkeitsstudien, sowie die Erstellung von Fachbeiträgen Wasserrahmenrichtlinie in den Leistungsphasen 3 und 4 zu § 47 HOAI, je PFA,
—— Auftraggeber: DB Netz AG,
—— Leistungsbereich: Umweltleistungen,
— Beginn/Ende der Leistungserbringung:
—— Beginn UVU: ca. IV Quartal 2021,
—— Ende UVU: ca. 12/2024 (Abschluss der Leistungsphase 1 bis 2 zu § 47 HOAI),
—— Beginn der optionalen Leistungen: (nach Abruf der Option),
—— Ende der optionalen Leistungen: voraussichtlich 12/2031 (Abschluss der Leistungsphasen 3 und 4 zu § 47 HOAI).
Optionale Leistungen:
— Leistungsbeschreibung UVP-Berichte zur Planfeststellung für Volltunnel- und Teiltunnelvariante,
— Leistungsbeschreibung LBPs zur Planfeststellung für Volltunnel- und Teiltunnelvariante,
— Leistungsbeschreibung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge zur Planfeststellung für Volltunnel- und Teiltunnelvariante,
— Leistungsbeschreibung für FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen zur Planfeststellung für Volltunnel- und Teiltunnelvariante,
— Leistungsbeschreibung für Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie zur Planfeststellung für Volltunnel- und Teiltunnelvariante.
2019-DE-TM-0198-S
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: 100 % Preis:
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
1. Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers:
Nachweis des Bewerbers von mind. 6 Referenzprojekten (mind. eins davon für eine Eisenbahninfrastrukturmaßnahme UVU oder UVP-Bericht), vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung, welche die Erstellung:
— von einer Umweltverträglichkeitsstudie oder eines Umweltverträglichkeitsprüfungsberichtes/Umweltverträglichkeitsuntersuchung für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Raumordnung/Linienbestimmung zum Inhalt haben,
— von einem Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben,
— von einem Landschaftspflegerischen Begleitplans für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben,
— von einem Fachbeitrag zum Artenschutz für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben,
— von einer FFH-Verträglichkeitsstudie für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben,
— von einem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben.
Davon werden nur Projekte anerkannt:
— mit einem Gesamtwertumfang ≥ [Betrag gelöscht] EUR (netto) für UVU, UVP-Bericht und LBP und mit einem Gesamtwert von ≥ [Betrag gelöscht] EUR für einen Fachbeitrag zum Artenschutz, eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und einen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, die in den letzten 7 Jahren begonnen wurden, sich noch in der Bearbeitung befinden oder abgeschlossen wurden. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf den jeweiligen Fachbeitrag,
— bei denen Planung, Organisation und Koordination der umwelt- und naturschutzfachlichen Beiträge Leistungsinhalte des Bewerbers sind bzw. waren.
Hinweis:
Der Nachweis über die vorgenannten Referenzen können in einem oder mehreren Projekten nachgewiesen werden.
2. Nachweis der fachlichen Eignung für das Projektteam/das einzusetzende Personal:
2.1. Planungsleiter Umwelt:
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
— Fachgebiet Umwelt,
— Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu einem Eisenbahninfrastrukturprojekt:
—— Leitung und eigenverantwortliche Betreuung des Projektes,
—— Erstellung einer UVU bzw. eines UVP-Berichts in den letzten 5 Jahren, welches mindestens den Bearbeitungsstand der Leistungsphase 3 einschl. gemäß Leistungsbild HOAI Umweltverträglichkeitsstudie aufweist.
Als Referenz werden nur Projekte (UVU oder UVP-Bericht) mit einem GWU > [Betrag gelöscht] EUR (netto) anerkannt.
Als Umweltplaner gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Abschluss in den Fachgebieten der Raum- und Landschaftsplanung, Umweltwissenschaften (z. B. Ökologie oder Biologie) oder Geografie.
2.2. Stellvertretender Planungsleiter Umwelt:
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
— Fachgebiet Umwelt,
— Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu einem linienhaften Infrastrukturprojekt:
—— Leitung und eigenverantwortliche Betreuung des Projektes,
—— Erstellung einer UVU bzw. eines UVP-Berichts in den letzten 5 Jahren, welches mindestens den Bearbeitungsstand der Leistungsphase 3 einschl., gemäß Leistungsbild HOAI Umweltverträglichkeitsstudie aufweist.
Als Referenz werden nur Projekte mit einem GWU > [Betrag gelöscht] EUR (netto) anerkannt.
2.3. BIM-Koordinator Umwelt:
Erklärung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
— Nachweis von mindestens 1 BIM – Referenzprojekt, in welchem das vorgesehene Personal maßgeblich mitgewirkt hat.
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Zeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsschwerpunkte für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderten Qualifikationen sowie Berufserfahrung erfüllen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen wer-den, sind nachfolgend zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen, geeignete Mitarbeiter zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Dreher + Sudhoff Ingenieure.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.