Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude für die Weiterentwicklung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg Referenznummer der Bekanntmachung: L1_HEF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6621880
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-hersfeld-rotenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude für die Weiterentwicklung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg
Das Klinikum Hersfeld-Rotenburg ist ein Zusammenschluss von 8 Gesundheitseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Im Rahmen einer umfassenden Zukunftsstrategie sollen nun die akutmedizinischen Versorgungsangebote an einem Standort – dem Klinikum Bad Hersfeld - konzentriert werden. Hierfür sind umfangreiche bauliche Maßnahmen in verschiedenen Etappen notwendig. Die medizinische Konzeption geht von etwa 40 000 m2 NUF und 650 Planbetten aus. Mit den hier ausgeschriebenen Leistungen soll der Neubau- und Sanierungsbedarf bestimmt und schrittweise in den nächsten 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Nach einer Zielplanung soll der Neubau eines Funktions- und Pflegetraktes mit ZNA, Radiologie, 10 OP‘s, 60 Plätzen ITC / IMC und 160 Betten Normalpflege sowie einem Hubschrauberdachlandeplatz für ca. 100 Mio. EUR als 1. BA erfolgen. Die Gesamtkosten werden auf 150 Mio. EUR geschätzt.
Planungsbeginn: 9/2021
Baubeginn BA 1: 2023
Fertigstellung BA 1: 2026.
Bad Hersfeld
Leistungen der Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI und Erstellung einer Zielplanung.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur für die Zielplanung.
In Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung und der funktionalen Anforderungen an die Baumaßnahme kann sich auch ein längerer Umsetzungszeitraum ergeben.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Zielplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht.
Der / die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der / die Objektüberwacher(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine zehnjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben für Projektleiter und Objektüberwacher:
— Name,
— Berufsstand und akad. Grad,
— Datum Studienabschluss.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und / oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Berufshaftpflicht: Der Auftraggeber verlangt den Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren jeweils mindestens 10 Architekten / Ingenieure;
Es können insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag sowie Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
— Akutkrankenhaus (keine Reha-Klinik o. ä.),
— Inbetriebnahme (laufender Krankenhausbetrieb, nicht nur VOB-Abnahmen) nach dem 1.1.2011 bis spätestens 31. 5.2021,
— Investitionskosten > = 40 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276),
— Planungsleistung Objektplanung Gebäude mindestens LP 2-8 wurden erbracht, die LP 8 Objektüberwachung im vollen Umfang des HOAI-Leistungsbildes, nicht nur „Künstlerische Oberleitung“,
— die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB / A ausgeschrieben,
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
— Zusätzlich sind Erfahrungen beim Umgang mit Fördermitteln und der Erstellung eines Verwendungsnachweises erforderlich. Das kann mit dem vorstehenden Referenzprojekt „Mindeststandard“ oder aber mit einem beliebigen anderen Projekt, bei dem die Investitionskosten > = 40 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276) betrugen, nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis muss im Zeitraum zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.5.2021 beim Zuwendungsgeber eingereicht worden sein und der Bewerber muss dazu die maßgebliche Zuarbeit geleistet haben bzw. ihn selbst erstellt haben.
Siehe III.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Bereitstellung von Unterlagen in der ersten Verfahrensstufe
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26 / 18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 - VK 2 - 13 / 19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an Subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
— Versand an EU-Amtsblatt 4.6.2021,
— Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Montag, 5. Juli 2021 10 Uhr,
— Auswertung und Einladung der Bewerber bis Freitag, 9. Juli 2021,
— Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen Dienstag, 27. Juli 2021 10 Uhr,
— Vergabeverhandlung Donnerstag, 29. Juli 2021 Uhrzeit gemäß Einladung,
— Finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen Dienstag, 3. August 2021 10 Uhr,
— Information über beabsichtigte Vergabe Mittwoch, 4. August 2021,
— Frühestmöglicher Auftrag 15.8.2021.
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.