I2030 – Berlin-Spandau – Nauen, Planungsleistungen Vorplanung und Machbarkeitsstudie S-Bahn-Tunnellösung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47540
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
I2030 – Berlin-Spandau – Nauen, Planungsleistungen Vorplanung und Machbarkeitsstudie S-Bahn-Tunnellösung
I2030 – Berlin-Spandau – Nauen, Planungsleistungen Vorplanung oberirdisch (Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Planung Technische Streckenausrüstung, Umweltplanung, Gebäudeplanung, Technische Ausrüstung, Baugrund, Vermessung) und Machbarkeitsstudie S-Bahn-Tunnellösung.
Planungsleistungen Vorplanung für den Abschnitt Berlin-Spandau – Nauen; Projektziel: Kapazitätserweiterung im Bahnhof Berlin-Spandau und auf dem Streckenabschnitt Berlin-Spandau – Nauen durch Ergänzung von Überwerfungsbauwerken, Bahnsteigen und Weichenverbindungen im Nennhauser Damm, den viergleisigen Ausbau der Fernbahn zwischen Berlin-Spandau und Nauen und der zweigleisigen Verlängerung der S-Bahn von Spandau bis Falkensee bzw. Finkenkrug; Machbarkeitsstudie für S-Bahn-Tunnellösung.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086392, Action No: 2019-DE-TM-0188-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
I2030 - Berlin-Spandau - Nauen, Planungsleistungen Vorplanung und Machbarkeitsstudie S-Bahn-Tunnellösung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe wurde über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.