Beschaffung von Parkscheinautomaten für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: Parken_DA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Parkscheinautomaten für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes beabsichtigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme weiterer Parkscheinautomaten (PSA) in den so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. an den Einzelstandorten im Stadtgebiet von Darmstadt.
Derzeit befinden sich in der Wissenschaftsstadt ausschließlich Parkscheinautomaten der Firma Hectronic im Einsatz. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Ersatzteilbevorratung und einheitlicher Wartungs- und Betriebsbedingungen werden nur Angebote auf das ausgeschriebene Fabrikat: HECTRONIC CITEA PIN zugelassen.
Die Inbetriebnahme der in dieser Ausschreibung erfassten Parkscheinautomaten soll im Zeitraum ab August 2021 bis Sommer 2022 in mehreren Stufen erfolgen. Nach Auftragserteilung erfolgt für die einzelnen Bewirtschaftungsbereiche ein separater Abruf der Automaten. Die Fundamente für die Automaten werden vom Auftraggeber hergestellt.
Stadtgebiet Darmstadt
Lieferung, Montage & Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet.
Seit 18.10.2018 sind nur noch elektronisch abgegebene Angebote zu werten. Das bedeutet, dass die Angebote in diesem Verfahren nur elektronisch über das Vergabeportal Subreport einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
a) Vorlage entsprechender Bankauskünfte,
b) bei Dienstleistungsaufträgen entweder entsprechende Bankerklärungen oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
c) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
d) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenzen)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Submission zugelassen, da Submissionen aufgrund der Corona Pandemie nicht öffentlich durchgeführt werden dürfen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3)) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de/E17621959 gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 1.7.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de/E17621959 registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Unabhängig davon haben auch registrierte Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig in der Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport nach Nachrichten des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten in der Bieterkommunikation kann technisch nicht garantiert werden.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchenden trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de/E17621959 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]