Lieferung von 2 neuen Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-FW-019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 neuen Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technik
LKW-Niederflurfahrgestelle mit 3 Achsen als Linkslenker, zul. Gesamtgewicht 26 t + 1 t, Hinterachse 6 x 2/4 mit Differenzialsperre und Lenkachse als Nachlaufachse, Radstand ca. 3.900 mm,
Elektrischer Antrieb, Wasserstoff-Brennstoffzelle als Range-Extender, 2 Brennstoffzellenmodule, 2 x 30 kW mit 4 Tankeinheiten (Typ 4) mit gesamt ca. 103 l Volumen und ca. 16,4 kg bei 700 bar / Restdruck 50 bar, Antriebsmotor mit ca. 250 kW, Batteriepaket ca. 85 kW/h EoL. On-Bord-Charger (zusätzlich) zur Ladung an Ladesäulen 22 kW/ 400 V-AC einschl. Ladekabel (Schuko-Steckdose 230 V-AC).
Müllwagenaufbauten zum Transport von Restabfall und Altpapier. Aufbau auf Fahrgestell mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb und Niederflurfahrerhaus für Besatzung 1 + 3, techn.
Gesamtgewicht 26 t, RS = 3 900 mm, Wendekreis ca. 16 000 mm und gelenkter Nachlaufachse.
Aufbaukomfortschaltung über Betriebsbremse. Mindestanforderungen an den Müllaufbau:
System Pressplatte Inhalt ca. 20 m3, Nutzlast mind. 9,0 t.
Am Lossewerk 15
34123 Kassel, KFZ-Werkstatt
Die Abfallsammelfahrzeuge werden von den Stadtreinigern in der Stadt Kassel zum Transport/Sammlung von Restabfall und Altpapier eingesetzt. Der Einsatz erfolgt in einer relativen Topographie, die Entladung erfolgt im Müllheizkraftwerk Kassel. Die Niederflurfahrgestelle sind mit einem vollelektrischen Antrieb über Wasserstoff-Brennstoffzellen ausgestattet und verfügen über eine lenkbare Hinterachse und einen Radstand von ca. 3 900 mm, um eine Wendigkeit in den engen Straßen bzw. dem Einsatzgebiet zu gewährleisten.
Die Müllaufbauten mit ca. 20 m3-Aufbau und einer Automatik-Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840- 1/-2/-3 werden zur Sammlung von Restabfall eingesetzt. Die Abfallsammelfahrzeuge sollten eine Gesamthöhe von ca. 3 500 mm und eine Gesamtlänge von ca. 11 000 mm nicht
Überschreiben. Eine einfache Bedienung, ein ergonomisch ausgeführter Fahrerarbeitsplatz und Müllwerkerarbeitsplatz sind für das Personal wichtige Merkmale zur Bewertung der angebotenen Abfallsammelfahrzeuge. Die Abfallsammelfahrzeuge sollten für die Einsatzstrecken eine Nutzlast von min. 9 000 kg erreichen. Die Fahrzeug verfügen über einen On-Bord-Charger, um sie in den Pausenzeiten zu laden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Mit dem Angebot ist eine ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Das Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
Unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Mit dem Angebot ist eine ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Das Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]