Beschaffung einer Hardwareplattform für das SV-Meldeportal Referenznummer der Bekanntmachung: ITSG-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE199033267
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Hardwareplattform für das SV-Meldeportal
Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, deren Wartung und Support für 48 Monate (zzgl. 1-malige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate) sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. der Schulung und der Dokumentation der gelieferten Komponenten.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, deren Wartung und Support für 48 Monate (zzgl. 1-malige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate) sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. der Schulung und der Dokumentation der gelieferten Komponenten. Die Lieferung der Hard- und Softwarekomponenten soll im Januar 2022 erfolgen. Die Inbetriebnahme der neuen IT- Infrastruktur soll im Laufe des 1. Quartals 2022 erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag für den Bereich Wartung und Support einmalig durch einseitige Erklärung um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate — bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes „Bieterkurzpräsentation“ Angaben zu machen:
— zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigen Mitarbeiter,
— zum Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren,
— zum Umsatz des Bieters bezogen auf den Gegenstand seines Angebots aus den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren.
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - einzureichen.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes Bieterkurzpräsentation Angaben zu machen über die
— Anzahl der abgeschlossenen Projekte (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) in den letzten 12 Monaten, die die Lieferung, Inbetriebnahme, Dokumentation, Wartung und Support bis einschließlich der Virtualisierungsebene zum Inhalt hatten,
— Anzahl der vom Bieter zertifizierten Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Zudem hat der Bieter durch zusätzliche Vorlage Dokumente mit folgenden Nachweisen einzureichen:
— Nachweis eines Cisco- Partnerstatus in Form einer Premier- oder höherwertigen Zertifizierung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments,
— Nachweis eines VMware-Partnerstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments,
— Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen konvergenten System durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments,
— Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen Speichersystem durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments,
— Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen Objektspeicher durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments,
— Anzahl der abgeschlossenen Projekte mit dem angebotenen Objektspeicher in den letzten 12 Monaten.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes Übersicht_Referenzen mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren über die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten und deren Integration in bestehende Rechenzentrumsumgebungen sowie Wartung und Support, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in den letzten 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
3) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes Mitarbeiter-Qualifikation nachzuweisen, dass mindestens 2 der für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter eine ausreichende Qualifikation zur Installation und Inbetriebnahme der Hardware- und Softwarekomponenten besitzen. Dies kann durch Benennung entsprechender Zertifizierungen oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise erfolgen. Auf Anforderung sind Kopien der entsprechenden Zertifizierungen und Schulungsbelege einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).