Asklepios Klinik Lich GmbH – Fassadensanierung – Arch + Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 172/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lich
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
Asklepios Klinik Lich GmbH – Fassadensanierung – Arch + Bauphysik
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude für die Fassadensanierung von Haus A der Asklepios Klinik in Lich, einschließlich der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik, insbesondere betreffend Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
Asklepios Klinik Lich
Goethestraße 4
35423 Lich
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Asklepios Klinik Lich GmbH gehört zum Verbund der Asklepios Kliniken GmbH und ist eine Klinik der Grund- und Regelversorgung mit 242 Betten. Die Klinik wurde 1968 mit dem jetzigen Gebäudeteil A in Betrieb genommen. Im Jahr 2008 wurde das Haus A um 2 weitere Stockwerke (viertes und fünftes OG) aufgestockt. Diese beiden Stockwerke wurden bereits gedämmt. Es ist nunmehr die Sanierung der Fassade für Haus A vorgesehen.
Ziel ist eine energetische Sanierung der Fassade der Stockwerke UG bis 3. OG mit einer Fläche von ca. 4 500 m2 entsprechend den diesbezüglich aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Auch soll durch die Maßnahme ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade mit gleichen Fenstermustern und gleichfarbigen Anstrich vom UG bis zum 6. OG (Aufzugsschacht) erreicht werden. Im Zusammenhang mit dem notwendigen Fensteraustausch sind auch Arbeiten in den Innenräumen erforderlich, für die Arbeiten in den Innenräumen können pro Etage zeitgleich 2 Zimmer freigegeben werden.
Die Sanierung hat im laufenden Klinikbetrieb zu erfolgen.
Die Baukosten sind nach derzeitigem Stand auf 3,12 Millionen EUR (brutto) geschätzt.
Die Auftragserteilung wird Ende Juli erfolgen, mit der Planung ist sogleich zu beginnen, gemäß dem verbindlichen Rahmen Terminplan soll mit der Bauausführung Mitte Februar 2022 begonnen werden, die Fertigstellung (Abnahme der Bauleistungen) ist für 1.9.2022 geplant.
Das zu beauftragende Architekturbüro hat über einschlägige Erfahrungen zu verfügen.
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 1-9 der Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräumen (§ 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 sowie die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Fassade erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik, insbesondere betreffend Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anl. 1.2 HOAI 2021.
Stufenweise Beauftragung (Pauschalhonorar).
Objektplanung Gebäude:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
— Stufe 2: Leistungsphase 5,
— Stufe 3: Leistungsphasen 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8,
— Stufe 5: Leistungsphase 9.
Beratungsleistungen der Bauphysik (insb. Wärmeschutz und Energiebilanzierung):
— Stufe 1:
— Stufe 2:
— Stufe 3:
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 1.9.2022.
Weitere projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Asklepios Klinik Lich GmbH – Fassadensanierung – Arch + Bauphysik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRRJK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.