81261551-Förderung von ländlichen Geschäftsmodellen in Sierra Leone Referenznummer der Bekanntmachung: 81261551

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Entwicklungszusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81261551-Förderung von ländlichen Geschäftsmodellen in Sierra Leone

Referenznummer der Bekanntmachung: 81261551
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75211200 Wirtschaftshilfe an das Ausland
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sierra Leone ist eines der ärmsten Länder der Welt. Die sozioökonomische Entwicklung Sierra Leones hängt in hohem Maße von der Verbesserung des Humankapitals des Landes und einem dynamischeren Privatsektor ab. Daher muss eine effektive Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl die Angebotsseite (technische und berufliche Ausbildung) als auch die Nachfrageseite (Entwicklung des Privatsektors) der Beschäftigungsförderung stärken. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat deshalb gemeinsam mit der EU die Phase 4 des Beschäftigungsförderungsprogramms (Jugendbeschäftigungsförderung durch lokale Wirtschaftsförderung und Berufsausbildung) initiiert. Im Rahmen des Programms wird die Dienstleistung „Förderung ländlicher Geschäftsmodelle“ ausgeschrieben. Zentraler Bestandteil der Ausschreibung ist die effektive Berufsausbildung von 6 000 jungen Menschen und die Unterstützung von Unternehmern mit Sachleistungen bei der Gründung oder Erweiterung ihres Unternehmens.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: SL Sierra Leone
Hauptort der Ausführung:

00000 Sierra Leone, Country Office GIZ, Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), c/o Christian Widmann 32D Wilkinson Road Freetown, Sierra Leone

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer ist für die teilweise Erfüllung von Indikatoren verantwortlich, womit zur Erreichung der Modulziele Schaffung neuer Arbeitsplätze und Erhöhung des Einkommens in ländlichen Gebieten beigetragen wird. Die Interventionen beziehen sich auf die landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten Reis, Kaffee, Kakao und Gemüse. Die KKMU-Förderung in der Landwirtschaft konzentriert sich auf alle landwirtschaftlichen Produktlinien und die gesamte Wertschöpfungskette (Primärproduktion mit Nacherntebehandlung, Sekundärverarbeitung und tertiäre Inputs/Dienstleistungen). Daneben kommen bei der KKMU-Förderung neben dem Agrarsektor auch andere Sektoren wie Tourismus sowie Handel und Transport vor. Bei der Umsetzung der Maßnahmen muss der Beteiligung und dem Empowerment von Frauen hohe Priorität zukommen (50:50). Die Dauer der Beratungsleistung beträgt 36 Monate und soll in den ländlichen Distrikten im Nordosten der SL (Falaba, Koinadugu, Kono, Kailahun) erbracht werden:

Tätigkeit 1.1: Ausbildung von 2 000 jungen Menschen in handwerklichen Fertigkeiten, mit Unterstützung von Existenzgründungen und Selbständigkeit durch bedingten Geldtransfers.

— Aufgabe des Auftragnehmers ist es, in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft 4 verschiedene, bedarfsorientierte und kompetenzbasierte berufliche Kurz- und Mittellangzeitkurse (5 - 8 Wochen) zu identifizieren und auszubilden. Der Auftragnehmer organisiert und beaufsichtigt die Erstellung und Durchführung der Kurse in den Zielgebieten, die von erfahrenen lokalen Dienstleistern durchgeführt werden. Die Lehrpläne müssen nachvollziehbare Aspekte der aktiven und innovativen Arbeitsmarktintegration enthalten. Die Curricula sollten mindestens auf den Tag genau formuliert sein und die üblichen Beschreibungen von Inhalten, Didaktik, Lernzielen, Lehrmaterialien und Rezensionen in verständlicher Weise wiedergeben. Die entsprechende anspruchsvolle Infrastruktur in den teilweise entlegenen Gebieten sollte idealerweise in Zusammenarbeit mit dem lokalen Dienstleister bereitgestellt werden,

— Über den Auftragnehmer werden herausragende Absolventen in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden durch lokale Zuschüsse mit bedingtem Geldtransfers in ihrer weiteren Entwicklung unterstützt. Mit dem Begünstigten wird ein Beschaffungsplan vereinbart, der die Verwendung des Zuschusses mit einem klaren Ausbildungsbezug (z. B. Starter-Kit-Werkzeuge für Elektriker) festlegt.

Aktivität 1.1: Bedarfsorientierte Weiterentwicklung und Anwendung des Integrated Farmer Trainings (IFT) für 4 000 fortgeschrittene Bauern mit materieller Unterstützung für ausgewählte Bauern oder FBOs.

— Der Auftragnehmer wird das IFT-Schulungsmaterial sichten und eine neue Reihe von Modulen für fortgeschrittene Bauern in der Kakao- und Gemüseproduktion entwickeln und die Durchführung der Schulung für 4 000 Begünstigte durch ein IFT-erfahrenes Unternehmen aus Sierra Leone sicherstellen. Das beauftragte Unternehmen wird organisatorisch bei der effektiven und nachhaltigen Umsetzung seines Geschäftsmodells unterstützt. Der Auftragnehmer entwickelt Auswahlkriterien und wählt 1 500 Begünstigte aus den 4 000 Begünstigten für eine weitere Förderung mit materiellen Gütern aus. Der Auftragnehmer organisiert die Beschaffung, die Übergabe und den Aufbau der Unterstützungsdienste.

Aktivität 1.2: Umsetzung der geplanten Unterstützung (Entwicklungszuschüsse) für 250 neue besonders effiziente KKMU durch den Ansatz der „Facility for Innovation“ (F4I).

— Der Auftragnehmer ist für die Umsetzung der Unterstützung verantwortlich, die in den jeweiligen Geschäftsplänen vorgesehen ist. Der Schwerpunkt der Umsetzung liegt auf einer effektiven nationalen, regionalen und/oder internationalen Beschaffung von z. B. Sachgütern (Kleinmaschinen) und/oder Betriebsmitteln etc.

Tätigkeit 5.1: Weitere technische (materielle Güter, Beratung) und bedingte finanzielle Unterstützung für 40 ausgewählte ehemalige Begünstigte der Innovationsfazilität (F4I) aus der vorangegangenen Phase.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

FED/2020/418-013

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 204-496327
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.afci.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLN6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2021

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