Entwicklung und Umgestaltung des Georg-Stock-Platzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-6312-001
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Umgestaltung des Georg-Stock-Platzes
Die Stadt Kassel beabsichtigt die Entwicklung und Umgestaltung des Georg-Stock-Platzes im Stadtteil Wehlheiden. Der heutige Zustand bildet eine Brachfläche inmitten des Stadtteils, dem historischen Ortskern, und bleibt in seinem Erscheinungsbild und mit seinen temporären Nutzungen weit unter den städtebaulichen und funktionalen Potenzialen zurück. Der Platz ist seit 2014 gesperrt gewesen und erst seit 2020 wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. In dieser Zeit wurde einem Kampfmittelverdacht nachgegangen. Die zentrale Lage und Struktur des Platzes bieten an dieser Stelle vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten.
Da auch das Umfeld des Platzes von städtebaulichen Missständen geprägt und ein hoher Sanierungsstau erkennbar wurde, ist der alte Ortskern von Wehlheiden im Jahr 2019 in das städtebauliche Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen worden und es wurde ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Die Politik und auch die Wehlheider Bevölkerung haben großes Interesse an den vielfältigen Entwicklungschanen des Platzes und seinem Umfeld.
Vor diesem Hintergrund ist der Georg-Stock-Platz eines der Schlüsselprojekte im ISEK „Alter Ortskern Wehlheiden“ und war bereits Gegenstand eines intensiven Beteiligungsprozesses, der sich im Wettbewerbsverfahren und auch darüber hinaus fortsetzt.
Die Ziele des Wettbewerbs sind es den Georg-Stock-Platz als multifunktionale Platzfläche zu gestalten, auf der sich das Leben von informellen Begegnungen und Rückzugsorten bis hin zu Festen (z. B. der Kirmes) entwickeln und entfalten kann und den die Bewohner des alten Ortskerns als Identifikations- und Treffpunkt annehmen. Die zentrale Lage im Stadtteil fordert zudem eine gute Durchwegung/Vernetzung der Fläche in das angrenzende Umfeld und Aufhebung der heute teilweise vorhandenen Barrieren.
Die im Norden an den Platz angrenzenden derzeit un- oder untergenutzten Flächen bieten die Chance, den Georg-Stock-Platz mit der Drusel zu verbinden. Eine Maßnahme die mittelfristig im Rahmen des Förderprogramms umgesetzt und neben der Renaturierung des Verlaufs der Dursel auch die Entwicklung zu einem attraktiveren Aufenthaltsort mit integriertem Jugendzentrum führen soll. Da sich diese Flächen nur teilweise in städtischem Eigentum befinden, sollen dieser Bereich als Ideenteil konzeptionell in die Überlegungen einbezogen werden.
Von großer Bedeutung für die Entwicklung des Platzes ist außerdem die städtebauliche Neuordnung und Arrondierung. Hierzu soll im Rahmen des Wettbewerbs ausgelotet werden, wo und in welchem Maß eine hochbauliche Fassung des Platzes aus räumlichen und funktionalen Gründen (z. B. aus Belangen des Lärmschutzes) sinnvoll ist. In alle Überlegungen einzubeziehen sind die verkehrlichen Rahmenbedingungen, die anspruchsvolle Topografie, die Umwelt- und Freiraumbelange sowie die vielfältigen Nutzungsansprüche. Der Wettbewerb wird als nichtoffener interdisziplinärer zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen nach RPW 2013 durchgeführt. Neben den Freiraumplanungsleistungen ist das anschließende Bebauungsplanverfahren ebenfalls Teil des Auftragsversprechens. Es ist geplant, eine Auswahl von 5-7 bestplatzierten Teilnehmern der 1. Wettbewerbsphase als Teilnehmer zur 2. Wettbewerbsphase einzuladen. Der Wettbewerb wird im anonymen Regelverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Die geplante grobe Terminschiene ist voraussichtlich – vorbehaltlich der Pandemieentwicklung – wie folgt:
— Start 1. Wettbewerbsphase Mitte Juli 2021,
— Kolloquium 1. Wettbewerbsphase Ende Juli 2021,
— Abgabe Pläne 1. Wettbewerbsphase Oktober 2021,
— Preisgericht 1. Wettbewerbsphase November 2021,
— Ausgabe/Start 2. Wettbewerbsphase November 2021,
— Abgabe Pläne 2. Wettbewerbsphase Januar 2022,
— Preisgericht 2. Wettbewerbsphase Februar 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Überschreitet die Anzahl der Bewerbungen, die die Mindestkriterien erfüllen, die Zahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Bewerber, erfolgt die Auswahl ausschließlich auf Basis der u.g. qualitativen Auswahlkriterien. Soweit nach Anwendung der Kriterien keine weitere Auswahl möglich ist, entscheidet das Los.
Formale Mindestkriterien:
a) Die Bewerbung muss form- und fristgerecht eingehen (§§ 56/57 VgV),
b) Teilnahmehindernisse gem. § 123 Abs. 1 bis 4 und § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor,
c) Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor.
Fachliche Mindestkriterien:
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s. III.2),
b) Der Bewerber verfügt über mind. 1 festangestellte Landschaftsarchitekten/innen und 1 Stadtplaner/in, Dipl.- Ing., M.Sc, B.Sc.. oder vergl. (einschl. Büroinhaber),
c) Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung von 3 Referenzprojekten A, B und C, bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
C1) Referenzprojekte A und B entsprechen mind. der Honorarzone III (§ 40 HOAI),
C2) Für Referenzprojekte A und B wurde mind. LP 2-5 (§ 39 HOAI) erbracht,
C3) Bei Referenz A handelt es sich um eine Freiraumplanung im städtischen Bereich bzw. in einem Quartier mit innerstädtischen Funktionen (multifunktionale Flächen mit sich überlagernden innerstädtischen Anforderungen (z.B. zentrale städtische Plätze etc.),
C4) Referenz B kann frei gewählt werden,
C5) Referenz C ist ein fertiggestellter (rechtskräftiger) Bebauungsplan in integrierter Lage,
C6) Die Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein, wobei die Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2010 liegen darf,
C7) Die Referenzen A + B sind mit z.B. Lageplan und Fotos (keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen, Referenz C als B-Planzeichnung (max. 2 DIN A4-Seiten quer pro Referenz).
Fremdprojekte:
Es ist möglich, sich mit Referenzen zu bewerben, die die verantwortlichen Personen des Bewerbers in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Dritten erarbeitet haben (Fremdprojekt/e). Eine Bestätigung ist durch den ehemaligen Arbeitgeber nachzuweisen. Auch die „Fremdprojekte“ müssen die o. g. Anforderungen an die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o. g. Anforderungen lediglich durch die „Fremdprojekte“ erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt D) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers dient. An dieses Referenzprojekt werden keine Mindestanforderungen gestellt. Für Referenz C ist kein Fremdprojekt zulässig.
Qualitative Auswahlkriterien:
Der Auslober entscheidet anhand der gestalterischen Qualität der Referenzobjekte auf Grundlage der Referenzblätter (max. 2 DIN A4 quer pro Referenz) mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium des Auslobers; der Auslober behält sich die Einbeziehung von max. 2 vom Auslober unabhängigen Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern als Berater vor. Jedes Mitglied d. Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der u.g. Kategorien. Jede Stimme (auch der externen Berater) zählt gleichwertig, der Auslober wird sich das Votum des Auswahlgremiums zu Eigen machen. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert, der sich aus den vergebenen Punkten je Mitglieder des Auswahlgremiums ergibt. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien:
Auf Basis der Referenzen ist zur Wettbewerbsaufgabe zu erwarten: Kein Beitrag= 0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P.
Landschaftsarchitekten/innen in zwingender Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern/innen. Sind die genannten Fachdiziplinen nicht in einem Büro vertreten, können Bewerbergemeinschaften gebildet werden. Architekten/Architektinnen sind nur in bindender ARGE mit den vorgenannten Disziplinen teilnahmeberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorbehaltlich Abstimmung Preisgericht:
— Räumliche und gestalterische Qualitäten,
— Funktionalität,
— Beachtung Umwelt- und Freiraumbelange,
— Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit.
1. Preis 18 000
2. Preis 11 000
3. Preis 6 000
Summe Aufwandsentschädigungen 21 000
Gesamtsumme (netto) 56 000
Die Ausschüttung von Preisen und Aufwandsentschädigungen ist nur in der 2. Wettbewerbsphase vorgesehen. Das Preisgericht kann eine abweichende Verteilung der Preise vornehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnehmer werden gebeten, Fragen zu dem Wettbewerb per Mail an die unter der Ziffer I.1) (Kontaktstelle) genannte Mail-Adresse zu richten und sich regelmäßig über entsprechenden Antworten/Neuerungen auf der unter Ziffer I.3) (Kommunikation) genannten URL zu informieren.
Die digitale Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch an die unter der Kontaktstelle genannte URL.
Im Anschluss an den Wettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs.4 Nr. 8 VgV, in dem das Wettbewerbsergebnis mit 50 % gewichtet wird. Hierzu werden folgende Nachweise verlangt – eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig:
Nachweis verantwortlicher Tätigkeit des Projektleiters mind. für Lph. 3 bis 4, Teilen von 5 (Leitdetails) und Teilen von 8 („künstlerische Oberleitung“) in mind. 2 Projekten.
Die Teilnehmer verpflichten sich im Falle der Bauftragung zur Durchführung der Objektplanung Freianlagen und des Bebauungsplanverfahrens.
Der Auslober wird gemäß § 8 (2) RPW 2013 bei der Umsetzung des Projektes einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes für den Realisierungsteil mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 gemäß § 39 HOAI 2013 und mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]