2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verstärkung des Personaleinsatzes für die Projektstufe 3 (2021-2026)
Aufgrund zusätzlicher Projektinhalte und erhöhter Anforderungen wurden Anordnungen zur Verstärkung des Personaleinsatzes in den Bereichen der Abschnittskoordination der unterirdischen Bauwerke sowie der Querschnittskoordination der Handlungsbereiche A-J notwendig. Die zusätzlichen Projektinhalte sowie die damit einhergehenden erhöhten Anforderungen an die Leistungen der Projektsteuerung sind erst nach der Beauftragung entstanden.
Die Leistungen wurden beim Abruf der Leistungsstufe 3 für die Jahre 2021 bis 2026 angeordnet.
In den Leistungsbereichen Koordination, Kostenmanagement, Planlaufmanagement und fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung hat sich aufgrund erhöhter Anforderungen des AG - etwa nach bestimmten softwarebasierten Lösungen - sowie einer erhöhten Komplexität des Großprojektes 2. S-Bahn-Stammstrecke - etwa durch Umstellungen im Bauablauf - der Leistungsumfang und damit auch der Personalbedarf auf Seiten der Projektsteuerung erhöht. Der AG hat im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Anpassung des Personalbedarfes eine Verstärkung des Personaleinsatzes in den betroffenen Bereichen verlangt und angeordnet.
Das vertragliche Leistungsbild der Projektsteuerung bildet über die verschiedenen Leistungsbereiche hinweg eine untrennbare Einheit und zielt auf eine gesamthafte und koordinierte Steuerungsleistung ab.
Sofern durch zusätzliche Leistungen und/oder erhöhte Anforderungen in einem oder mehreren Leistungsbereichen eine Anpassung erforderlich wird, kann dies nicht durch einen weiteren AN oder gar einen Wechsel des AN dargestellt werden. Die anordnungsgegenständlichen Leistungen sind untrennbar mit den Hauptvertragsleistungen verbunden. Insbesondere, da die einzelnen Leistungsbereiche in großen Teilen aufeinander aufbauen bzw. die Leistungserbringung in den einzelnen Leistungsbereichen im Hinblick auf die verschiedenen Bauabschnitte des Projekts einheitlich erfolgen muss.
Zudem wäre für einen Wechsel des AN jeweils eine mehrmonatige Einarbeitungszeit nötig, um sich das umfangreiche Projektwissen anzueignen, damit die benötigten Leistungen ausgeführt werden können. Dadurch würden erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf entstehen, die die enge Terminschiene weiter belasten würden. Zudem ist bei Durchführung der o. g. Leistungen durch einen weiteren AN keine scharfe Trennung der Aufgaben mehr möglich. Dementsprechend ist für den AG auch nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.