ZIP Lärmsanierung MRT; Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30201
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZIP Lärmsanierung MRT; Projektsteuerung
Mit Auftragserteilung übernimmt der Bieter die Steuerung der die projektbedingten Maßnahmen im Rahmen der Projekt ZIP Lärmsanierung Mittelrheintal. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen den markierten Leistungen aus dem Leistungsbild der Projektsteuerung (Vgl. Standardleistungsbeschreibung 208.1212Z02 in diesem Dokument), sowie weiteren Konkretisierungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZIP Lärmsanierung MRT; Projektsteuerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rheingau-Taunus-Kreis
Mit Auftragserteilung übernimmt der Bieter die Steuerung der die projektbedingten Maßnahmen im Rahmen der Projekt ZIP Lärmsanierung Mittelrheintal. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen den markierten Leistungen aus dem Leistungsbild der Projektsteuerung (Vgl. Standardleistungsbeschreibung 208.1212Z02 in diesem Dokument), sowie weiteren Konkretisierungen.
NT02: Mehraufwand bei der Projektabwicklung wegen der Unterstützung im Planrechtsverfahren
Gemäß interner Festlegung der DB Netz AG sollen 3 Teilmaßnahmen statt im (inzwischen zurückgezogenen) Planfeststellungsverfahren als Maßnahmen gemäß Investitionsbeschleunigungsgesetz umgesetzt werden. Entsprechend ist nun durch das Projekt das Einvernehmen, mit allen „Betroffenen“ herzustellen. Die Mitwirkung und Unterstützung im
Investitionsbeschleunigungsgesetz ist notwendig und im bisherigen Leistungsumfang nicht enthalten.
Ein Wechsel des AN ist zu vermeiden, da bereits erarbeitete Erkenntnisse sowie Grundlagen wiederholt zu klären sind.
Stattgefundene Abstimmungen sowie örtliche Kenntnisse inklusive Kontakte mit Projektbeteiligten sind erneut durchzuführen.
Das beauftragte Unternehmen ist mit der umfänglichen Steuerungsleistung beauftragt. Die Durchführung der Leistungen beinhaltet Abhängigkeiten und Schnittstellen, welche nicht durch einen anderen Auftragnehmer stattfinden können.
Eine Neueinweisung hätte eine Verzögerung von mind. 4 Wochen zur Folge.