Gleiserneuerung Flörsheim-Hattersheim, Weichenerneuerung W538 Bf Hattersheim, Gleis- u. Weichenerneuerung W 112, 113, 204, 337, 338, Gl. 258/259, Weichenverbindung W366-348 im Bf Ffm Höchst Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51346
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gleiserneuerung Flörsheim-Hattersheim, Weichenerneuerung W538 Bf Hattersheim, Gleis- u. Weichenerneuerung W 112, 113, 204, 337, 338, Gl. 258/259, Weichenverbindung W366-348 im Bf Ffm Höchst
Korrektur: Neue Leistungsbeschreibung. Bitte beachten!
5603 m Gleiserneuerung im Fließbandverfahren; 5603 m maschinelle gleisgebundene Bettungsreinigung; 698 m konventionelle Gleiserneuerung; 435 m konventioneller Einbau einer Planumsschutzschicht; 214 m Schienenwechsel im Anschlussbereich der Weichenerneuerung; Erneuerung von 5 einfachen Weichen einschließlich Weichenendteil und konventioneller Bettungserneuerung; Erneuerung von einem Gleisabschluss; Sperrung, Aus- und Einbau von 2 Bahnübergängen; Alle Bauleistungen einschließlich Stopfleistungen und Oberbauschweißarbeiten sowie Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen.
Streckengleis Flörsheim – Hattersheim, Bahnhof Hattersheim, Bf Frankfurt-Höchst
5603 m Gleiserneuerung im Fließbandverfahren; 5603 m maschinelle gleisgebundene Bettungsreinigung; 698 m konventionelle Gleiserneuerung; 435 m konventioneller Einbau einer Planumsschutzschicht; 214 m Schienenwechsel im Anschlussbereich der Weichenerneuerung; Erneuerung von 5 einfachen Weichen einschließlich Weichenendteil und konventioneller Bettungserneuerung; Erneuerung von einem Gleisabschluss; Sperrung, Aus- und Einbau von 2 Bahnübergängen; Alle Bauleistungen einschließlich Stopfleistungen und Oberbauschweißarbeiten sowie Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen.
Hinweis: Der Termin der Angebotsöffnung wurde auf den 29.4.2021 verlegt. Die Bindefrist auf den 14.6.2021 verlegt. Das Anschreiben an die Bewerber wurde angepasst sowie die Angebotserklärung zum Bauvertrag und die Adresse des Auftraggebers im Bauvertrag. Beide ZIP-Dateien haben die Endung: „geändert“.
Die Leistungsbeschreibung wurde umfangreich ergänzt und geändert. Alle Bieter sind aufgefordert die Leistungsbeschreibung erneut von der Vergabeplattform downzuloaden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleiserneuerung Flörsheim-Hattersheim, Weichenerneuerung W538 Bf Hattersheim, Gleis- u. Weichenerneuerung W 112, 113, 204, 337, 338, Gl. 258/259, Weichenverbindung W366-348 im Bf Ffm Höchst.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Netz AG
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.