Erneuerung Gleise und Weichen inkl. Sicherungsleistungen_21_Mannheim-Waldhof-Käfertal_Verbundvergabe. Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51509
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Gleise und Weichen inkl. Sicherungsleistungen_21_Mannheim-Waldhof-Käfertal_Verbundvergabe.
Erneuerung Gleise und Weichen inkl. Sicherungsleistungen_21_Mannheim-Waldhof-Käfertal_Verbundvergabe.
Erneuerung Gleis 4010-2 Mannheim – Waldhof – Mannheim – Käfertal.
Erneuerung Weiche 1 Bf Mannheim-Käfertal
Erneuerung Gleis 1 Bf Mannheim-Käfertal
Erneuerung Gleis 2 Bf Mannheim-Käfertal.
Mannheim
Erneuerung Gleise und Weichen inkl. Sicherungsleistungen_21_Mannheim-Waldhof-Käfertal_Verbundvergabe.
Erneuerung Gleis 4010-2 Mannheim – Waldhof – Mannheim – Käfertal.
Erneuerung Weiche 1 Bf Mannheim-Käfertal
Erneuerung Gleis 1 Bf Mannheim-Käfertal
Erneuerung Gleis 2 Bf Mannheim-Käfertal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Gleise und Weichen inkl. Sicherungsleistungen_21_Mannheim-Waldhof-Käfertal_Verbundvergabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadthagen
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31655
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.