Erstellung Entwurfs- und Genehmigungsplanung – optional Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Bestandplanerstellung, ETCS Erkner – Seddin (TEH 1 Seddin – Michendorf Genshagener Heide – Diedersdorf – Glasower Damm) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52413
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Entwurfs- und Genehmigungsplanung – optional Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Bestandplanerstellung, ETCS Erkner – Seddin (TEH 1 Seddin – Michendorf Genshagener Heide – Diedersdorf – Glasower Damm)
Es ist die Entwurfsplanung für die ETCS-Ausrüstung des Projektes „ETCS-Ausrüstung der Strecke Erkner (a) – Seddin“ inkl. aller erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der ETCS-Ausrüstung erforderlich sind, zu erstellen.
Die Planung des Ausrüstungsbereich wird in 3 Teilentwurfshefte wie folgt aufgeteilt:
— TEH 1: Seddin(e) – Michendorf – Gensh. Heide – Berlin-Schönefeld Flughafen (a),
— TEH 2: Berlin-Schönefeld Flughafen (e) – Eichgestell Nord (e),
— TEH 3: Berlin-Köpenick Bft. Stadtfort (e) – Erkner (a).
Die zu beplanenden Leistungsinhalte umfassen die Erstellung des Teilentwurfsheftes 1 (TEH 1) der Entwurfsplanung für die Bereiche Seddin, Michendorf (inkl. Abzw. Wilhelmshorst) sowie den gesamten Stellbereich der UZ Genshagener Heide und weiter bis zum Bahnhof Berlin-Schönefeld Flughafen (a). Im Rahmen der Entwurfsplanung sind vollumfänglich alle Gewerke, die für die Zielerreichung ETCS-Ausrüstung erforderlich sind, zu betrachten. Dazu zählen auch sämtliche Zusammenhangsmaßnahmen, die sich aus der ETCS-Ausrüstung ergeben.
Ergänzend zum beiliegenden Vorplanungsergebnis ETCS-Ausrüstung für den Abschnitt Seddin/Michendorf – Saarmund – Genshagener Heide ist auch der Stellbereich des ESTW A Potsdam-Pirschheide zu betrachten und eine anteilige Grundlagenermittlung bzw. Vorplanung durchzuführen. Die Ein- und Ausstiegsbereiche für ETCS L2 sind im Bereich der Abzweigstelle Potsdam Wildpark West vorzusehen. Die Ergebnisse sind in die Entwurfsplanung mit einzuarbeiten. Weitere Grundlagen zum Stellbereich des ESTW-A Potsdam-Pischheide sind der BAst „ETCS-Ausrüstung/Lückenschluss Berliner Außenring (BAR)“ zu entnehmen.
Weiterhin ist der Streckenabschnitt Genshagener Heide – Diedersdorf – Glasower Damm – Berlin-Schönefeld Flughafen (a) mit zu betrachten. Grundlage bilden die beiliegenden Planung ESTW-A Diedersdorf und ESTW-A Glasower Damm sowie die Entwurfsplanungsergebnisse ETCS-Ausrüstung Dresdner Bahn. Das ESTW-A Diedersdorf wird zukünftig zum Stellbereich der UZ Genshagener Heide gehören, das ESTW-A Glasower Damm wird der UZ Selchow zugeordnet.
Zusätzlich sind die Ergebnisse aus der Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) umzusetzen. Dazu sind, die im Rahmen der Handlungsempfehlung vorgeschlagenen Standorte der Blockkennzeichen planerisch und technisch zu prüfen. Bei Konflikten sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten und Abstimmungen mit den EBWU-Erstellern erforderlich. Grundsätzlich sind die zusätzlichen Blockkennzeichen ist das Planwerk einzuarbeiten und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Anpassung sind zu berücksichtigen.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung ist die Genehmigungsplanung zu erstellen und in Abstimmung mit dem AG beim EBA einzureichen. Weiterhin sind die Antragsunterlagen für die Baufreigabe in finanzieller Hinsicht zu erstellen und an den AG zu übergeben.
Optionaler Auftragsinhalt sind die Erstellung der Ausführungsplanungen LST für alle erforderlichen LST-Anlagen. Grundlage bildet die bestätigte Entwurfsplanung. Weitere optionale Leistungen sind die Erstellung der Ausführungsplanung (Lph 5), die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6 + 7) sowie die Bestandsplanerstellung (Lph 9). Die weiteren Planungsbearbeitungen EG-Prüfung im Teilsystem ZZS, Zusammenstellung IB-Dossier (nach EIGV/VV IBG), Bearbeitung Inbetriebnahmeplanung/konzept und Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung sind ebenfalls optional anzubieten.
Zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
— Ausführungsplanung (Leistungsphase 5),
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungspahse 6 und 7),
— Bestandsplanrstellung (Leistungsphase 9).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Planungsleiter aus dem Fachgebiet Leit- und Sicherungstechnik. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, welche die Erstellung von Entwurfsplanungen für Elektronische Stellwerke (ESTW), Digitale Stellwerke (DSTW) oder ETCS beinhalten. Als Referenz werden nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang Leit- und Sicherungstechnik (Baukosten) von mindestens 10 Mio. EUR netto, die in den in den letzten 6 Jahren abgeschlossen worden sind, anerkannt. Als Planungsleiter benannte Mitarbeiter müssen einen Hochschulabschluss haben. Nachweise über die Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters (Lebenslauf/Zeugnisse) mit objektbezogener Eignung sind einzureichen,
— Fachplaner/n aus dem Fachgebiet Leit- und Sicherungstechnik: Ingenieur/e mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 2 durch den Mitarbeiter aufgestellte Ausführungsplanungen PT 1 für ESTW, DSTW oder ETCS in den letzten 6 Jahren, Wertumfang der Planung je Projekt mind. 50 TEUR netto. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschul-abschluss im Fachgebiet. Nachweise über die Qualifikation den vorgesehenen Fachplanern (Lebenslauf/Zeugnisse) mit objektbezogener Eignung sind einzureichen,
— Nachweis der Fachkunde des Qualitätsprüfers.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.