Agenturleistungen (Konzeption, Kreation, Grafik und Programmierung) für analoge und digitale Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: A5000665
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE813358505
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eswe-verkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen (Konzeption, Kreation, Grafik und Programmierung) für analoge und digitale Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, (ESWE Verkehr) ist Betreiberin des Öffentlichen Personennahverkehrs in Wiesbaden. 94,87 % der Geschäftsanteile der ESWE Verkehr hält die WVV Wiesbaden Holding GmbH (WVV), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die übrigen 5,13 % der Geschäftsanteile der ESWE Verkehr hält die Landeshauptstadt Wiesbaden selbst.
Als in der Öffentlichkeit stehendes Unternehmen benötigt die ESWE Verkehr regelmäßig Unterstützung im Marketing. Der bestehende Vertrag mit der bisher für die ESWE Verkehr tätigen Agentur läuft zum 31.12.2021 aus.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen (Konzeption, Kreation, Grafik und Programmierung) für analoge und digitale Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen.
Wiesbaden
Der Auftragnehmer hat für einen Zeitraum von 4 Jahren den Auftraggeber bei der Konzeption, Kreation und der Erstellung von analogen und digitalen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen. Der Auftraggeber verfolgt dabei stets das Ziel, die Marke positiv zu positionieren, die erfolgreiche Transformation des Unternehmens zu thematisieren und die Produkte absatzsteigernd der Zielgruppe zu präsentieren.
Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des § 15 SektVO.
Der Auftraggeber verfolgt mit der Ausschreibung das Ziel, die wirtschaftlichsten Angebote für die ausgeschriebenen Leistungen zu ermitteln. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nicht allein auf Grundlage des Preises, sondern des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ermittelt. Der Auftraggeber wird neben den Preisen insbesondere auch die Qualität der einzureichenden Konzepte und die Präsentationen der Konzepte berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die bis zu 5 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird der Auftraggeber insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat,
2. formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
4. formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt und dass der Bieter seinen Beschäftigten mindestens den Tariflohn zahlt, bzw. die Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz einhält,
5. formlose, unterschrieben Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, sämtliche im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen zu erbringen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen folgende Unterlagen vorlegen:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung zu der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Aufftraggeber weitergegeben werden.
Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) erwartet werden aktuelle Referenzen mit vergleichbaren Projekten unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsvolumen und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter. Erwartet wird ferner, dass die Bieter die Kernleistungen in den Bereichen Online und Print inhaltlich selbst erstellen,
b) Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer im Falle des Zuschlags gewährleistet, dass der Projektleiter während der normalen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 8-18 Uhr) innerhalb einer Service- und Reaktionszeit von weniger als 30 Minuten per Telefon/E-Mail verfügbar ist,
c) Eigenerklärung, dass Angebote, Schriftverkehr, Abwicklung und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache und verhandlungssicherem Deutsch erfolgen.
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Aufftraggeber weitergegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot zu übergeben:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ablauf des Vergabeverfahrens:
Anhand der Anforderungen aus der Bekanntmachung vom 31.5.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union wurde in einem ersten Schritt zunächst die Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Bewerber geprüft. Die Grundlagen für die Auswahlentscheidung ergeben sich aus Ziffer III der Bekanntmachung.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren ist die Wirtschaftlichkeit anhand der Zuschlagskriterien wesentliches Kriterium für die Auswahlentscheidung.
Mit den vorliegenden Vergabeunterlagen werden die Bieter um Abgabe eines verbindlichen Angebotes für die ausgeschriebenen Leistungen bis zum 03. September 2021, 10.00 Uhr, gebeten.
Zugleich gibt der Auftraggeber den Bietern die Möglichkeit, bis spätestens zum 14. Juni 2021, 12.00 Uhr, Rückfragen zu den Entwürfen des Rahmenvertrages sowie der Leistungsbeschreibung einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen – insbesondere nach Bieterfragen – unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen bzw. eine Verhandlungsrunde durchzuführen, wenn und soweit sich aus den eingereichten Rückfragen ein entsprechender Bedarf zeigen sollte. Hierüber werden die Bieter rechtzeitig informiert.
Die Bieter haben das verbindliche Angebot auf Grundlage der – gegebenenfalls aktualisierten – Vergabeunterlagen abzugeben.
Nach Eingang der verbindlichen Angebote wird der Auftraggeber den Bietern, die ein formal zulässiges Angebot eingereicht haben, Termine für die Präsentation ihres Angebotes anbieten. In den Terminen sollen die Bieter ihre Konzepte präsentieren. Die Präsentationen berücksichtigt der Auftraggeber in der Wertung.
Die Präsentationstermine werden voraussichtlich eine Dauer von jeweils ca. 45 Minuten haben, wovon 30 Minuten für die Präsentation zur Verfügung stehen.
Die Bieter werden bereits jetzt gebeten, am 28. und 29. Oktober 2021 Kapazitäten für die Präsentationstermine freizuhalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag Anfang Dezember 2021 zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)