Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Gleiserneuerung Saaleck – Großheringen – Camburg, A- und B-Richtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51031
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Gleiserneuerung Saaleck – Großheringen – Camburg, A- und B-Richtung
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für 4-GE-Abschnitte.
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen:
— ca. 4 500 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 5 300 h Sicherungsposten,
— ca. 1 200 m Feste Absperrung,
— ca. 6 400 m ATWS, Signalisierung,
— ca. 2 100 h Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller,
— ca. 500 h Bahnübergangsposten und
— ca. 80 h Helfer im Bahnbetrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Gleiserneuerung Saaleck – Großheringen – Camburg, A- und B-Richtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.