2 Stk. normalleitende cw betriebene 108 MHz IH-Kavitäten Referenznummer der Bekanntmachung: 01/50079808
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Stk. normalleitende cw betriebene 108 MHz IH-Kavitäten
Zwei normalleitende cw betriebene 108 MHz IH-Kavitäten.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Zum Test von Hochleistungskopplern und Frequenztunern sollen 2 normalleitende 108 MHz IH-Kavitäten hergestellt werden. Jede Kavität besteht aus einem Mittelrahmen und 2 zugehörigen Halbschalen als Deckel, welche aus Baustahl gefertigt werden sollen.
Die beiden Deckel jeder Kavität sollen doppelwandig aus gebogenen Stahlblechen gefertigt werden, damit sie von Kühlwasser durchflossen werden können. Im Mittelrahmen jeder Kavität befinden sich 2 so genannte Girder, welche ebenfalls aus Baustahl 1.0570 oder ähnlichem Material gefertigt werden sollen, auf denen die einzelnen Stützen mit ihren Driftröhren, welche aus Kupfer SE-Cu gefertigt werden, nach der Fertigung montiert werden können.
Bei der Fertigung der Strukturen müssen im Bereich der Driftröhren und Girder Toleranzen von bis zu +/-50 Müm zwingend eingehalten werden, um die entsprechende Leistung der Kavitäten zu ermöglichen. Bis auf die gebogenen Bleche der Tankhalbschalen sind die Freimaßtoleranzen nach DIN 2768 mK für alle nicht explizit angegebenen Abmessungen maßgebend. Der benötigte Stahl muss geschmiedet und entsprechend auf Lunker überprüft sein.
Der Auftragnehmer muss einschlägige Erfahrungen in der Fertigung von Vakuumbauteilen im Ultrahochvakuum (UHV) Bereich und von normalleitenden Beschleuniger-Strukturen an Referenzprojekten vorweisen können. Außerdem muss der Auftragnehmer Erfahrung in der Erstellung von Konstruktionszeichnungen auf Grundlage von 3D-Modellen vorweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die drei wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich das Recht vor auf die Erstangebote den Zuschlag zu erteilen. Hat der Bieter den Wunsch über die Leistung und/oder den Vertrag zu verhandeln, so hat er die Verhandlungspunkte in einem separaten Schreiben aufzulisten und zusammen mit dem Erstangebot einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 02[removed], E-Mail: [removed], Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland