Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den „Kurmainzer Amtshof“ als Spielstätte an einen Veranstalter zur Durchführung eines jährlich stattfindenden Freiluft-Theaters Referenznummer der Bekanntmachung: 63133-20
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heppenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den „Kurmainzer Amtshof“ als Spielstätte an einen Veranstalter zur Durchführung eines jährlich stattfindenden Freiluft-Theaters
Der Auftraggeber beabsichtigt, einem aufgrund dieses Vergabeverfahrens zu ermittelnden Veranstalter (Konzessionär), die Spielstätte „Kurmainzer Amtshof“, Amtsgasse 5, 64646 Heppenheim, zur Durchführung eines jährlich stattfindenden Freiluft-Theaters mit Sonderveranstaltungen für eine Laufzeit von 4 Jahren ab dem Jahr 2022 (2022 bis einschließlich 2025) zu verpachten. Es besteht eine beidseitige Option einer Laufzeitverlängerung von weiteren 4 Jahren. Die Mindestpachthöhe beträgt inklusive Sitzplatztribüne ohne Überdachung (ca. 425 Sitzplätze) [Betrag gelöscht] EUR netto pro Spielsaison.
Es besteht die Möglichkeit eine Überdachung für die Sitzplatztribüne (ca. 325 Sitzplätze) vertraglich hinzu zu buchen. Die Pachthöhe für eine zusätzliche Überdachung der Sitzplatztribüne beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Stadt Heppenheim stellt die Spielstätte innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles „Kurmainzer Amtshof“ zur Verfügung. Der Hof des Kurmainzer Amtshofes war Schauplatz der seit 1974 jährlich im Sommer stattfindenden Heppenheimer Festspiele. Der Innenhof des „Kurmainzer Amtshof“ wird mit Nebenräumen verpachtet. Die Nebenräume bieten sich an als Garderobe oder für den Verkauf von Speisen und Getränke (ohne Ausstattung). Die Spielsaison umfasst 6 Wochen (zusätzlich 1 Woche Aufbau und 1 Woche Abbau) und findet in der Zeit von Mitte Juli bis Anfang September eines jeden Jahres, täglich bis maximal 22.00 Uhr, statt. Eine Bühne in den Maßen von ca. 10,00 m x 7,00 m mit Überdachung und Übergabepunkte für den Anschluss von Licht- und Tontechnik sind vorhanden.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Güte und Qualität des vorgelegten Versorgungskonzepts (40 %)
- Kriterium: Verbindlich angebotene Netto-Pachthöhe pro Spielsaison (30 %)
- Kriterium: Persönliche Referenzen und Qualifikationen des/der künstlerischen Leiters/-in (Intendant/-in) (20 %)
- Kriterium: Güte und Qualität der Bieterpräsentation (10 %)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB,
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum) und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung,
3. Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung,
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 354),
5. Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsames Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
1. Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, oder einer entsprechenden Bankerklärung in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
1. Eigenerklärung zu den wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre sowie des laufenden Geschäftsjahres erbrachten Leistungen des Bieters (Referenzen) bezogen auf den Bereich der Dienstleistungen in den Bereichen Erholung und Kultur, Unterhaltungsdienste, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit, Betrieb von kulturellen Einrichtungen. Anzugeben sind dabei insbesondere – je Projekt/je Referenz – Projektbezeichnung, Tätigkeit/Aufgabenstellung, Beschreibung der Kultureinrichtung, Projektbeginn und – abschluss sowie die Auslastung des jeweiligen Projekts.
Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden. Sieht die vom Bieter intendierte Nutzung unterschiedliche Nutzungsgruppen, so ist pro Nutzungsart mindestens eine Referenz vorzulegen, die mit der jeweiligen Nutzungsart im Zusammenhang steht.
Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz für eine vergleichbare künstlerische und kulturelle Veranstaltung, die mit dem angebotenen Veranstaltungskonzept des Bieters im Zusammenhang steht.
2. Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters gegliedert nach Führungspersonal, Personal im Bereich Veranstaltungswesen allgemein, personelle Kapazitäten eingesetzter Nachunternehmer im künstlerisch, kulturellen Bereich (Darsteller, Bühnenbildner).
Beteiligung mehrerer Unternehmen:
1. Erklärung, welche Teile der Bieter beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben,
2. Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestens eine Referenz für eine vergleichbare künstlerische und kulturelle Veranstaltung, die mit dem angebotenen Veranstaltungskonzept des Bieters im Zusammenhang steht.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs.1 bis 5 HVTG (Tariftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben haben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 HVTG ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Gemäß §§ 155 ff. GWB:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.