81269727 — Integriertes Medienmonitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 81269727
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81269727 — Integriertes Medienmonitoring
Die GIZ im Profil:
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bietet ihren Auftraggebern funktionsfähige, nachhaltige und wirksame Lösungen für politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungsprozesse.
Die GIZ ist in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und Eschborn. Weltweit hat die GIZ mehr als 22 000 Beschäftigte - knapp 70 Prozent von ihnen sind als Nationale Mitarbeitende vor Ort beschäftigt. Das Geschäftsvolumen lag im Jahr 2019 bei gut 3 Mrd. EUR.
Die Öffentlichkeitsarbeit der GIZ:
Die Vermittlung der Arbeit der GIZ in der Öffentlichkeit erfordert, nicht alltägliche Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Die Unternehmenskommunikation der GIZ lässt sich bei diesen Aufgaben von erfahrenen PR-Beratern und Dienstleistern unterstützen mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges und in sich kohärentes integriertes Medienmonitoring zu gewährleisten.
In diese Anforderung bettet sich der an den Auftragnehmer vorliegend zu vergebende Auftrag ein. Er enthält im Wesentlichen 3 Aufgabenbereiche:
— Integriertes Medienmonitoring von deutschen und internationalen Medien mit GIZ-Nennungen oder relevanten Treffern sowie
— Halbjährlich ausgewertete themenorientierte und medienübergreifende Resonanzanalyse sowie
— Krisenmanagement: Beobachtung und Begleitung von Krisen, v. a. Online und Social Media dafür bietet der Auftragnehmer eine feste Ansprechstruktur und hält ausreichend Fachkräfte vor, um die regelmäßig anstehenden Aufgaben laufend erledigen zu können. Auch für die Krisenberatung steht ein Pool von Fachkräften zu Verfügung. Das Management der Aufgaben und deren Abrechnung stellt hohe Ansprüche an den Auftragnehmer.
Die Vertragslaufzeit ist voraussichtlich vom 1.12.2021 bis 30.11.2023 mit Option auf Verlängerung um zweimal 12 Monate.
Die GIZ begrüßt ausdrücklich Bietergemeinschaften, sollte ein Bieter allein die hier geforderten Kompetenzen und Erfahrungen nicht oder nur teilweise nachweisen können.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5 65760 Eschborn. Neben Eschborn sind die Ansprechpartner der GIZ auch 53113 Bonn ansässig.
Die GIZ im Profil:
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein weltweit tätiger Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationale Bildungsarbeit mit mehr als 22 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die GIZ hat mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit. Das Geschäftsvolumen liegt bei gut 3 Mrd. EUR. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen unterstützt die GIZ die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie viele öffentliche und private Auftraggeber in rund 120 Ländern dabei, ihre Ziele in der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen. Dafür entwickelt die GIZ mit ihren Partnern wirksame Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern.
Die Öffentlichkeitsarbeit der GIZ:
Die Vermittlung der Arbeit der GIZ in der Öffentlichkeit erfordert, nicht alltägliche Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Die Unternehmenskommunikation der GIZ lässt sich bei diesen Aufgaben von erfahrenen PR-Beratern und Dienstleistern unterstützen mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges und in sich kohärentes integriertes Medienmonitoring zu gewährleisten.
Der Auftrag:
Die Vertragslaufzeit ist voraussichtlich vom 1.12.2021 bis 30.11.2023 mit Option auf Verlängerung um zweimal 12 Monate.
In diese Anforderung bettet sich der an den Auftragnehmer vorliegend zu vergebende Auftrag ein. Er enthält im Wesentlichen folgende Hauptaufgabenfelder:
Integriertes Medienmonitoring:
— Die mit Abstand größte Aufgabe ist das tägliche integrierte Medienmonitoring. Es beinhaltet eine tagesaktuelle medienübergreifende Auswertung aller GIZ-Nennungen in deutschen und internationalen Print- und Onlinemedien, Hörfunk, TV und in den sozialen Medien,
— Das Medienmonitoring bildet die Treffer zur GIZ auf fremden Medienplattformen ab. Mit Blick auf soziale Medien zeigt das integrierte Monitoring-System, wie die GIZ von Zielgruppen und Followern wahrgenommen wird,
— Ergänzt wird dieses Aufgabenfeld durch die Bereitstellung von Sonderauswertungen, wie zum Beispiel kriseninduzierte Berichte als sicherheitsbezogene Vorwarnungen oder bei Kataststrophen,
— Das Monitoring fungiert auch als Themen- und Issue-Management und soll die GIZ in die Lage versetzen, in kritischen Situationen rechtzeitig zu reagieren und potenziellen Imageschäden entgegenzuwirken,
— Daneben wird ein mandantenfähiges, browser-basiertes Dashboard als Portallösung über alle Datenquellen zur Verfügung gestellt.
Medienübergreifende Resonanzanalyse:
— In einer themenorientierten und medienübergreifenden Resonanzanalyse wird halbjährlich ausgewertet, wann, wie oft, mit welchen Themen, in welchen Medien, Netzwerken und Plattformen über die GIZ berichtet wird. Die Medienresonanzanalyse bildet auch ab, wie sich bestimmte Themen medienübergreifend entwickeln. Dabei wird jeder Beitrag zur GIZ in deutschen und internationalen Medien erfasst und nach vorab festgelegten Kriterien quantitativ und qualitativ ausgewertet,
— Die Ergebnisse der Medienresonanzanalyse werden als Power-Point-Präsentation dargestellt und zweimal pro Jahr präsentiert.
Krisenmanagement: Krisenbegleitung und -beobachtung, v. a. Online und Social Media:
— Ein weiteres, wichtiges Aufgabenfeld ist die Krisenberatung und -beobachtung des Dienstleisters. Damit verbunden sind Handlungsempfehlungen, Krisenbegleitung, Erstellung eines Lagebildes im Monitoring-System, Frühwarnung, Erstellung von Sonderberichten zur weiteren Entwicklung. Dabei werden Beiträge auf Desinformationsquellen und Einsatz von Bots untersucht.
Der Auftragnehmer bietet für alle Aufgaben eine feste Ansprechstruktur und hält ausreichend Fachkräfte vor, um die regelmäßig anstehenden Aufgaben laufend erledigen zu können. Für die Krisenberatung und-beobachtung steht ein Pool von geeigneten Fachkräften zu Verfügung und eine durchgängige Erreichbarkeit ist gewährleistet.
Der Dienstleister:
Die GIZ sucht nach ausgezeichneter Expertise für integriertes Medienmonitoring. Dazu gehören hervorragende Fähigkeiten im medienübergreifenden Monitoring, Medienresonanzanalysen sowie in der Krisenkommunikation und dem Krisenmanagement. Von besonderer Bedeutung ist die Verzahnung von traditioneller Medien- und Social Media-Beobachtung. Diese Expertise gilt es in der Erstellung und in der Redaktion von Medienspiegeln und Sonderberichten mit entsprechenden Referenzen nachzuweisen.
Daneben sind Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Flexibilität von großer Bedeutung. Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch werden vorausgesetzt sowie der Umgang mit Monitoring-Portallösungen.
Die GIZ begrüßt ausdrücklich Bietergemeinschaften, sollte ein Bieter allein die hier geforderten Kompetenzen und Erfahrungen nicht oder nur teilweise nachweisen können.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und / oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Wenn mehr als 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet eingestuft werden, werden nur die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Maßgabe der Ziffer III. auf den ersten fünf Rängen liegen. Die anderen Bewerber / Bewerbergemeinschaften werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Begrenzung der Anzahl von Bewerbern erfolgt anhand von Referenzen. Hierfür sind Referenzen vorzulegen, die dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Dies gilt im Hinblick auf Umfang und Komplexität des Referenzprojektes. Umfang versteht sich als Anzahl der Projektstunden und beauftragten Kosten des Projekts pro Quartal. Die Dauer ist hier nicht ausschlaggebend. Komplexität wird verstanden als die Vielzahl der hier beschriebenen Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen wie übergreifendes Monitoring klassischer und sozialer Medien, Erstellung von Analysen, Portalbetreuung, Schnittstellenmanagement, Kundenbetreuung, Ansprechstruktur, etc.
Aus den Referenzen sollen folgende Angaben hervorgehen: Kurzbeschreibung des Auftrags, die eine Bewertung des Projekts in Hinblick auf den jeweils geforderten fachlichen Inhalt ermöglicht, Auftraggeber (Firma), Dauer, Umfang, Projektstruktur. Hierfür ist das Formblatt „Teilnahmeantrag und Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Die GIZ begrüßt ausdrücklich Bietergemeinschaften, sollte ein Bieter allein die hier geforderten Kompetenzen und Erfahrungen nicht oder nur teilweise nachweisen können.
3.1 Fachliche Erfahrung.
Integrierte Medienbeobachtung und Resonanzanalysen (s. Bewertungsschema Eignung Ziffer III.1.1):
Die Bewerber haben ihre Erfahrungen im medienübergreifenden Monitoring und in der Erstellung von Medienresonanzanalysen darzustellen. Es werden bis zu 5 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Jede Referenz, die in Umfang und Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, wird mit 2 Punkten bewertet. Hat eine Referenz einen wesentlichen geringeren Umfang oder einen wesentlich geringeren Komplexitätsgrad, so wird sie entsprechend geringer bewertet. Die von den Bewerbern erzielte Gesamtpunktzahl wird mit 40 multipliziert.
Beratung für internationale Krisenkommunikation, v. a. in Online- und sozialen Medien (s. Bewertungsschema Eignung Ziffer III.1.2):
Die Bewerber haben ihre Erfahrungen in der Krisenbegleitung darzustellen. Es werden bis zu 5 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Unter Krisenbegleitung sind fachlich-inhaltliche Beratungen und Handlungsempfehlungen sowie die Erstellung eines sofortigen Lagebilds im Monitoring-System zu verstehen. Jede Referenz, die in Umfang und Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, wird mit 2 Punkten bewertet. Hat eine Referenz einen wesentlichen geringeren Umfang oder einen wesentlich geringeren Komplexitätsgrad, so wird sie entsprechend geringer bewertet. Die von den Bewerbern erzielte Gesamtpunktzahl wird mit 30 multipliziert.
Dashboard / Portallösung (s. Bewertungsschema Eignung Ziffer III.1.3):
Die Bewerber haben ihre Erfahrungen im Umgang und Betreuung mit einer Portallösung darzustellen. Darunter fällt die medienübergreifende Beobachtung and Analyse von Resonanz, Reputation und Reichweite. Jede Referenz, die in Umfang und Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, wird mit 2 Punkten bewertet. Hat eine Referenz einen wesentlichen geringeren Umfang oder einen wesentlich geringeren Komplexitätsgrad, so wird sie entsprechend geringer bewertet. Die von den Bewerbern erzielte Gesamtpunktzahl wird mit 30 multipliziert.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und / oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner / in für Rückfragen,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und / oder § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR. verhängt wurde.
4. Integritätserklärung.
5. Soweit ein Bewerber / Bieter zur Auftragsdurchführung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will, hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen bzw. durch diesen Unterauftragnehmer erbracht werden.
6. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden.
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
2. Eigenerklärung zu der Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres,
3. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ein Bonitätsnachweis nach Angebotseinreichung zu fordern, der / die für den Zuschlag vorgesehen ist. Dieser Nachweis darf dann nicht älter als 3 Monate sein.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: Mindestens 10 Personen.
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR.
Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet integriertes Medienmonitoring im deutsprachigen Raum jeweils in den letzten 3 Jahren.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR.
Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet integriertes Medienmonitoring im deutsprachigen Raum jeweils in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLC9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.