81268707-Lan-Link Eschborn – Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 81268707

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81268707-Lan-Link Eschborn – Bonn

Referenznummer der Bekanntmachung: 81268707
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die GIZ GmbH benötigt eine Datenleitung zwischen den beiden deutschen GIZ-Lokationen Eschborn und Bonn.

Die Datenleitung besteht aus einem VLAN-transparenten Ethernet-LAN-Link auf Layer 2 – Ebene und soll eine Übertragungsrate von 10 Gigabit pro Sekunde/Full duplex zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung der betriebsbereiten Verbindung muss bis zum 1.8.2021 erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und kann durch die Auftraggeberin, optional um 1 Jahr verlängert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72400000 Internetdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5

65760 Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat die neue Datenleitung an beiden Endpunkten, Eschborn und Bonn, mit einer Kundenschnittstelle (Customer Premises Equipment) in vorhandenen Netzwerkschränken zu präsentieren. Für die Kundenschnittstelle (CPE) stehen an beiden Endpunkten ein Einbauplatz von 3 Höheneinheiten zur Verfügung. Eine 230 V – Stromversorgung in den Netzwerkschränken stellt die Auftraggeberin, GIZ GmbH, zur Verfügung. Die Kundenschnittstelle soll als Glasfaserleitung, in Multimode und Steckertyp LC ausgelegt sein.

Für die physikalische Verbindung zwischen der Hauseinführung und den Netzwerkschränken stellt der Auftraggeber Glasfaser-Singlemode-Verbindungen an beiden Standorten zur Verfügung.

2. Technische Anforderungen an die Datenleitung:

2.1. Die Layer 2 – Ethernet-Verbindung muss für Cisco Netzwerkkomponenten vollständig VLAN-transparent (IEEE 802.1Q) arbeiten,

2.2. Sämtliche Auftraggeber VLANs müssen ohne vorherige Absprache mit dem provider transportiert werden,

2.3. Verfügbarkeit der Verbindung mindestens 99.5 Prozent im Jahresmittel,

2.4 Die Latenzzeit (Ende zu Ende) einer Verbindung darf 15 Millisekunden nicht überschreiten,

2.5. Der maximal zulässige Jitter einer Verbindung beträgt eine Millisekunde,

2.6. Der Paketverlust einer Verbindung darf 0.01 Prozent pro Stunde nicht Überschreiten,

3. Support und Wartung des Auftragnehmers:

3.1. Die Hotline und der Support des Auftragsnehmers müssen an 7 Tagen,

24 Stunden am Tag und an 365 Tagen telefonisch und per E-Mail für Störungsmeldungen und Fragen und Information zum Betrieb und zur Wartung erreichbar sein,

3.2. Die Mitarbeiter an der Hotline und dem Support müssen in deutscher Sprache kommunizieren. Gefordertes Sprachniveau „Niveau C1“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen),

3.3. Beginn der Entstörung: Spätestens 4 Stunden nach Meldung durch den Auftraggeber,

3.4. Wiederherstellung der Verbindung: Spätestens 8 Stunden nach Meldung durch den Auftraggeber,

3.5. Wartungstermine müssen mindestens 5 Werktage vorher angekündigt und außerhalb der Betriebszeit (Montag bis Freitag, 6.00-20.00 Uhr Ortszeit: Frankfurt am Main) durchgeführt werden.

Die Bereitstellung der betriebsbereiten Verbindung muss zum 1.8.2021 erfolgen.

Für die Terminabstimmung, Vorarbeiten und die spätere Bereitstellung der Leitung stehen Ihnen an beiden Endpunkten zentrale Ansprechpartner seitens des Auftraggeberin, GIZ GmbH, zur Verfügung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung um 12 Monate mit entsprechender Aufstockung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 061-154856
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 81268707
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe NTT Cable Germany KG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLC2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2021

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