Erneuerung Schanztunnel, Strecke 4930, km 42,256, Planungs- und Baubegleitende Gutachterleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39290
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Schanztunnel, Strecke 4930, km 42,256, Planungs- und Baubegleitende Gutachterleistungen
Karlsruhe
Der Schanztunnel auf der Bahnstrecke Nr. 4930 Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental soll u.a. aufgrund des schlechten Bauwerkszustands erneuert werden. Der Tunnel ist ca. 860 m lang und ist in 114 Zonen unterteilt. Die maximale Überlagerung des Tunnels beträgt ca. 90 m. Die eingleisige Strecke ist elektrifiziert. Es werden Gutachterleistungen (vorwiegend geo-, umwelt- und tunnelbautechnische) zur Baugrunderkundung/-gutachten und begleitend zur Planung und Bauausführung ausgeschrieben. In einem ersten Schritt werden die Lph 1 + 2 vergeben, die Lph 3-8 werden optional mit aufgenommen. In der Lph 1 + 2 sollen grundsätzlich 2 Varianten, jeweils mit Untervarianten untersucht werden:
— Variante 1: Erneuerung im Bestand,
— Variante 2: Neubau einer Tunnelröhre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Schanztunnel, Strecke 4930, km 42,256, Planungs- und Baubegleitende Gutachterleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Der Schanztunnel auf der Bahnstrecke Nr. 4930 Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental soll u.a. aufgrund des schlechten Bauwerkszustands erneuert werden. Der Tunnel ist ca. 860 m lang und ist in 114 Zonen unterteilt. Die maximale Überlagerung des Tunnels beträgt ca. 90 m. Die eingleisige Strecke ist elektrifiziert. Es werden Gutachterleistungen (vorwiegend geo-, umwelt- und tunnelbautechnische) zur Baugrunderkundung/-gutachten und begleitend zur Planung und Bauausführung ausgeschrieben. In einem ersten Schritt werden die Lph 1 + 2 vergeben, die Lph 3-8 werden optional mit aufgenommen. In der Lph 1 + 2 sollen grundsätzlich 2 Varianten, jeweils mit Untervarianten untersucht werden:
— Variante 1: Erneuerung im Bestand,
— Variante 2: Neubau einer Tunnelröhre.
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
— NT03: Der Umfang der ausgeschriebenen fachtechnischen Überwachung der Baugrunderkundungen für die Erneuerung des Schanztunnels an der DB Strecke 4930 hat sich als nicht ausreichend herausgestellt. Daher waren zusätzliche fachtechnische Bauüberwacherleistungen für die durchgehende Überwachung der Erkundungsbohrungen erforderlich und mussten beauftragt werden.
— NT 04: Der Umfang des Erkundungsprogramms hat sich als größer herausgestellt, als er zur Zeit des Abschlusses des Ingenieurvertrags eingeschätzt wurde. Daher wurden zusätzliche Laborversuche im Zuge der Baugrunderkundungen erforderlich und müssen beauftragt werden.
NT03: Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen erfolgen im Sinne des Hauptvertrages und sind Grundleistungen des beauftragten Ingenieurbüros und können daher nicht durch 2 ANs erbracht werden. Die Erkundungsbohrungen bilden die Grundlage für das Baugrundgutachten somit auch für die Planung. Im Falle einer erneuten Ausschreibung der Gesamtleistung müsste die für den Plaungsfortlauf relevanten Erkundungsbohrungen um Monate verschoben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Planungsdauer deutlich verlängert und der IBN Termin entsprechend verschoben werden müsste. Diese gravierenden Auswirkungen wären nicht nur mit erheblichen terminlichen Verzögerungen sondern auch mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten verbunden.
NT04: Die zusätzlichen Laborversuche werden im Zuge der Erkundungsleistungen durchgeführt und bilden die Grundlage für das Baugrundgutachten und das BoVEK, welche für die weiteren Planungen erforderlich sind. Im Falle einer erneuten Ausschreibung müssten die für den Plaungsfortlauf relevanten Erkundungsbohrungen um Monate unterbrochen bzw. verschoben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Planungsdauer deutlich verlängert und der IBN Termin entsprechend verschoben werden müsste. Diese gravierenden Auswirkungen wären nicht nur mit erheblichen terminlichen Verzögerungen sondern auch mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten verbunden.