20FEI47732 ESTW Hildesheim, signaltechnische ESTW-Anpassung i. R. OLA-Projekt, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47732
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI47732 ESTW Hildesheim, signaltechnische ESTW-Anpassung i. R. OLA-Projekt, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
20FEI47732 ESTW Hildesheim, signaltechnische ESTW-Anpassung i. R. OLA-Projekt, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage.
Hildesheim
ESTW Hildesheim, signaltechnische ESTW-Anpassung i. R. OLA-Projekt, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von einem bestehenden ESTW der Fa. Siemens. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage, hier: Siemens, realisiert werden, u. a. wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20FEI47732 ESTW Hildesheim, signaltechnische ESTW-Anpassung i. R. OLA-Projekt, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.