Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt EÜ Hohlweg Friedberg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50403
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt EÜ Hohlweg Friedberg
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis- und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
— ca. 1 378 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 50 h Sicherungsposten,
— ca. 200 m Feste Absperrung,
— ca. 60 m ATWS,
— ca. 1 psch. ATWS Planprüfung,
— ca. 20 St. Sh2,
— ca. 16 St. Langsamfahrsignale (Satz),
— ca. 9 St. Zusätzliches Signal Lf 1,
— ca. 112 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 112 h Schaltantragsteller.
Zu II.2.10) Varianten/Alternativangebote sind hier als Nebenangebote deklariert. Nebenangebote sind nur i.V.m. einem Hauptangebot zugelassen (s. Standard-Einzelvertrag SbaD Anlage 05).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt EÜ Hohlweg Friedberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.