Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 5354E – S14 – 2/2021
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen „Gefangenentelekommunikation“ für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III (Los 1), für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt (Los 2) sowie für die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden (Los 3) auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen „Gefangenentelekommunikation“ für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
(Los 1) Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Obere Kreuzäckerstr. 4
60435 Frankfurt am Main
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III beabsichtigt, die Dienstleis-tungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 16.1.2022 bis 15.1.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist ein Gefängnis für weibliche Gefangene sämtlicher Haftarten und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 250 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 381 Plätzen. Es wird bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt betrieben. Als Leistungsempfang für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist wünschenswert 14 Vandalismus- und manipulationssichere Sprechstellen in verschiedenen Häusern für ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden und 14 korrespondiere Geräte zur Überwachung der Sprechstellen (im jeweiligen Stationsbüro) sowie 7 Administrationsplätze in insgesamt 5 Häusern der Justizvollzugsanstalt. Über mindestens 3 Administrationsplätzen (im Büro der SGL Sicherheitsdienst, der Bereichsleitung Sicherheitsdienst und im Büro des Strukturbeobachters) muss die Speicherung der Gespräche für 72 Stunden zum nachträglichen Abhören möglich sein. Die gesamte Datenpflege (Aufbuchung von Telefonguthaben, Freigabe von Telefonnummern, etc.) soll mittels webbasierter Benutzeroberfläche erfolgen. Es sollen zusätzlich keine gesonderten EDV-Arbeitsplätze eingerichtet werden müssen. Nach Fertigstellung eines weiteren Hafthauses mit einer Belegungsfähigkeit von 67 Plätzen– vermutliche Inbetriebnahme ab 2022 – muss die Erweiterung der Telefonanlage gewährleistet werden. Hierbei werden 3 weitere vandalismus und manipulationssichere Sprechstellen und 3 korrespondierende Geräte zur Überwachung der Sprechstellen notwendig sein. Für die Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer autarken Telefonanlage für die ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit vergeben, wodurch diesen – ohne Inanspruchnahme der behördlichen Telefonanlage – das Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden, Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.
Interessierte Unternehmen, die in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III entsprechende Telefondienstleistungen übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und eine qualifizierte Bewerbung einzureichen.
- Kriterium: a) Preis/Nutzungsentgelte
- Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen „Gefangenentelekommunikation“ für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Vor den Löserbecken 4
64331 Weiterstadt
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 16.1.2022 bis 15.1.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen über 24 Monaten an männlichen Erwachsenen, ebenso für die Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 537 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 665 Plätzen. Es wird bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt betrieben. Als Leistungsempfang für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist wünschenswert 28 Vandalismus- und manipulationssichere Sprechstellen in verschiedenen Häusern für ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden und 32 korrespondiere Geräte zur Überwachung der Sprechstellen (im jeweiligen Stationsbüro, in den Büros der Sachgebietsleitung/Bereichsleitungen Sicherheit sowie des Büros des Strukturbeobachters) sowie 2 Administrationsplätze im Verwaltungsgebäude. Für die Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer autarken Telefonanlage für die ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit vergeben, wodurch diesen – ohne Inanspruchnahme der behördlichen Telefonanlage – das Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden, Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die vorhandene Verkabelung von der Telefonzentrale im Keller der Verwaltung bis zu den Endgeräten in den einzelnen Gebäuden sind über verschiedene Rangierverteiler über das bestehende Telefonnetz in 2 Draht ausgeführt. Die Verkabelung ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen. Interessierte Unternehmen, die in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt entsprechende Telefondienstleistungen übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und eine qualifizierte Bewerbung einzureichen.
- Kriterium: a) Preis/Nutzungsentgelte
- Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen „Gefangenentelekommunikation“ für die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
Holzstr. 29
65197 Wiesbaden
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden neu zu vergeben Der Konzessionszeitraum ist vom 16.1.2022 bis 15.1.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt. Die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden ist eine Haftanstalt für jugendliche männliche Straf- und Untersuchungsgefangene (Jugendstrafvollzug). Die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden verfügt über 5 Unterkunftsgebäude und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 190 Gefangenen. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 280 Haftplätzen. Es wird bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt betrieben. Als Leistungsempfang für die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden werden 13 Vandalismus- und manipulationssichere Sprechstellen in verschiedenen Häusern für ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden und 13 korrespondiere Geräte zur Überwachung der Sprechstellen, sowie insgesamt 3 Administrationsplätze benötigt – einer dieser Administrationsplätze, für die Strukturbeobachtung, mit der Möglichkeit sich in alle aktuellen Telefonate als Mithörer aufzuschalten. Für die Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer autarken Telefonanlage für die ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit vergeben, wodurch diesen – ohne Inanspruchnahme der behördlichen Telefonanlage – das Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden, Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalten dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen. Interessierte Unternehmen, die in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden entsprechende Telefondienstleistungen übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und eine qualifizierte Bewerbung einzureichen.
- Kriterium: a) Preis/Nutzungsentgelte
- Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers,
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung,
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis:
e) der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
f) Verpflichtungserklärung gemäß § 6 HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
g) Eigenerklärung folgenden Inhalts: „Ich bin nicht nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 3. April 1995 in der Fassung vom 14. November 2007 (StAnz. S. 2327), erneut bekannt gemacht am 24. November 2015, über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2020 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2017-2019 zu beziehen,
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Gefangenentelefonie,
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2020, 2020 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben,
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist,
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden,
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Gefangenentelefonie oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten 5 Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelekommunikation, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangenentelekommunikation“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 3 EG VOL/A als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelefonie bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 7 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle. Die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle (unter Punkt I.3) stellt ein Bewerberformblatt als Vordruck zur Verfügung, das von den Bewerbern oder der Bewerbergemeinschaft mit allen Anlagen verwendet werden kann und das auf Anforderung bei der Bekanntmachung genannten zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle elektronisch an das interessierte Unternehmen kostenfrei versandt wird.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)