Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Zum Schutz der Bestandskabel müssen diese in den Bereichen, in welchen Maßnahmen zur Baufeldfreimachung notwendig sind, in einen bauzeitlichen provisorischen Kunststoffkabelkanal (entsprechend Kanalgröße II) gelegt werden.
Der AN ist mit der Leistung zur Kabelsicherung der Bestandskabel im Hauptvertrag beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Planungs- und Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die zum Schutz notwendigen provisorischen Kunsstoffkabelkanäle (Gr.II) können nur durch den AN realisiert werden, da dieser mit der Planung und Realisierung der gesamten Baufeldreimachung beauftragt ist und sich einzelne Bereiche sich nicht aus dem Gesamtzusammenhang herauslösen lassen. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden.