Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
An den neu herzustellenden KFZ-Zufahrten zum ESTW als auch zum SV Modul stehen auf Bahngelände 2 die Baufreiheit einschränkende Bäume, welche in einer aktuellen umweltfachlichern Bewertung durch ihren desolaten Zustand für die örtliche Realisierung bereits stark baudurchführungsgefährdend sind. Die Fällung ist daher als zwingende Vorlaufmaßnahme hier einhergehend mit den Bauvorbereitungsmaßnahmen des AN auf den Flächen erforderlich.
Der AN ist u. a. mit der gesamthaften AP und Ausführung der Freianlagen und des damit verbundenen Wegebau auf den o. g. Baufeldern beauftragt. Aufgrund der unmittelbaren Zusammenhängigkeit mit der Hauptleistung im Baufeld ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Zur termingerechten Fertigstellung der Baufreiheit ist die Fällung im auf das mit dem Frühjahr 2021 amtlich begrenzte und damit mögliche Zeitfenster vor Baubeginn zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablaufkoordinierung vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.