ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50093
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen
ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen.
Markt Schwaben bis Ampfing
Die gegenständlichen Leistungen beziehen sich auf die Messungen von Grundwasserständen und Messungen von Wasserständen an Fließgewässern mittels Lichtlot und/oder mittels Datensammlers.
Personal- und Gerätekosten sind einzurechnen. Die Dokumentation erfolgt in Abstimmung mit dem AG und orientiert sich an den in den Anlagen beigelegten Unterlagen.
Der Umfang der geplanten Messungen von Grundwasserständen und von Wasserständen an Fließgewässern und Umfang der geplanten Ablesungen mittels Datensammlers kann dem Leistungsverzeichnis Anlage 1.2 entnommen werden.
Grundsätzlich sind auf Anfrage auch Ganglinien auf Basis der Auswertung der Ablesedaten der automatischen Aufzeichnung der Grundwasserhöhe durch einen Datensammler zu erzeugen und fortzuschreiben.
Alle Messstellen müssen einmal pro Monat angefahren und abgelesen werden. Hierfür ist vom AN ein gleichbleibendes Zeitfenster zu bestimmen (z. B. immer in der ersten oder immer in der letzten Woche des Monats).
Der geplante Bauablauf (die Reihenfolge der Ablesung) ist vom AN selbst festzulegen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA01 (Bahn-km 19,800 bis Bahn-km 65,800). Dieser Planungsabschnitt wurde in 7 Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA01 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
— PFA 1.1: km 19,800 bis km 22,820 Markt Schwaben,
— PFA 1.2: km 22,820 bis km 30,000,
— PFA 1.3: km 30,000 bis km 40,200,
— PFA 1.4: km 40,200 bis km 45,000,
— PFA 1.5: km 45,000 bis km 52,175,
— PFA 1.6: km 52,175 bis km 58,529,
— PFA 1.7: km 58,529 bis km 65,800 bis Ampfing.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen. Hierzu sind die Angaben in den Anlagen 15 und 16 der Ausschreibungsunterlagen zu finden.
Alle diese Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind einzurechnen.
Da sich einige Grundwassermessstellen im Bereich von Bahnhöfen und Haltepunkten befinden, ist mit entsprechendem Personenverkehr zu rechnen. Demzufolge sind Absperrmaßnahmen nach den geltenden Vorschriften vorzuhalten und im Anwendungsfall aufzubauen, vorzuhalten, zu unterhalten, rückzubauen und wieder von der Baustelle zu entfernen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Großteil der Ablesungen der Grundwassermessstellen der PFAs 1.1 bis 1.7 sind außer-halb der Gefahrenbereiche des Gleises durchzuführen. Während der gegenständlichen beauftragten Leistung wird der Zugbetrieb aufrechterhalten. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt maximal 140 km/h. Einschränkungen oder Behinderungen des Bahnverkehrs durch die gegenständlichen Arbeiten sind nicht zulässig.
Einige Arbeitsstellen sind in unmittelbarer Nähe zu bzw. im Bereich öffentlicher Straßen und Wege geplant (siehe Anlage 15 und Anlage 16). Es wird u.U. eine entsprechende Verkehrssicherung der Straßen und Wege erforderlich.
Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Fahrzeuge.
Vermessungstechnische Bestandsdokumentation:
Die Grundlagen der vermessungstechnischen Bestandsdokumentation sind insbesondere in den Ril 804, 809, 883, 885 und 886 sowie in der TM 1-2015-10202 geregelt. Diese umfasst die Aktualisierung der Bahn-Geodaten mittels AVANI zur Erzeugung der Ivl-Bestandspläne (Topographie und ggf. Gleisnetzdaten), die Lichtraumdokumentation, die Überprüfung des Festpunktfeldes und die Überarbeitung der Gleisnetzdaten sowie der Trassen- und Weichenhöhenpläne.
Vor Beginn der Dokumentationsleistungen ist der Umfang der vermessungstechnischen Arbeiten sowie das zu verwendende Lage- und Höhenbezugssystem mit dem Arbeitsgebiet Ingenieurvermessung des AG zwingend abzustimmen.
Gleisvermarkung:
Die Gleisvermarkung ist nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Zerstörte oder beschädigte Punkte des übergebenen Festpunkfeldes sind zu ersetzen und nach den Kriterien der Ril 883.2000/883.3000 neu zu bestimmen. Die Kosten hierfür trägt der AG.
Festpunktfeld:
Die Lage- und Höhenfestpunkte sind nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Zerstörte oder beschädigte Punkte sind gem. Ril 883.2000 auf Kosten des AG zu ersetzen und neu zu bestimmen.
Für die Übergabe folgender, vom AN zu erstellender Unterlagen ist zu beachten, dass die vorzulegende Dokumentation jeweils zwingend folgende Unterlagen beinhalten muss:
— Dokumentation zur Messung von Grundwasserständen,
— Dokumentation zur Messung Wasserständen an Fließgewässern,
— Fotodokumentation,
— Darstellung aller Messstellen in Lageplänen,
— Darstellung aller Messstellen in Messstellensteckbriefen,
— Messdaten und Messprotokolle aus Vermessungsarbeiten.
Alle Messstellen müssen einmal pro Monat angefahren und abgelesen werden. Hierfür ist vom AN ein gleichbleibendes Zeitfenster zu bestimmen (z. B. immer in der ersten oder immer in der letzten Woche im Monat).
Der geplante Bauablauf (die Reihenfolge der Ablesung) ist vom AN selbst festzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass er zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipienverbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
— Erklärung, dass der Umsatz für das Ablesen von Grundwassermessstellen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betrug.
— Erklärung über Mindestanzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber muss mindestens über folgende Arbeitskräfte verfügen, welche er jahresdurchschnittlich beschäftigt hatte:
—— geforderte Mindestanzahl Mitarbeiter für Ablesen der Messstellen vor Ort: 4,
—— geforderte Mindestanzahl Mitarbeiter für Verarbeitung der Daten im Büro: 4,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Referenznachweise des Bewerbers:
Der Bewerber hat 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Der Auftrag beinhaltet min. 10 Grundwassermessstellen.
2. In mindestens einer der Grundwassermessstellen wurde ein Datenlogger installiert, regelmäßig ausgelesen und eine Ganglinie über die Ablesedaten erzeugt.
3. Die Vertragssumme beträgt min. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Anlagen 2.1 bis 2.3 sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
— vorgesehener Mitarbeiter für Vermessungsarbeiten vor Ort.
Allgemeine Hinweise
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum vorgesehenen Mitarbeiter für Vermessungsarbeiten vor Ort
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Studium Vermessungswesen oder Bauingenieurwesen,
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung mit Vermessungstätigkeit.
Als Nachweis sind Urkunde und Projektlebenslauf einzureichen. Diese Unterlagen sind als Anlage Nr.: 3.1 dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
— die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten,
— durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Aquasoil Ingenieure & Geologen GmbH, Westheim,
2. FeBoLab GmbH, Westheim.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
Herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.