Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar - Energetische Sanierung TGA-Anlagen Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 LPH 1 - 9 Anlagengruppen 2 und 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-HHGF-TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXP4YHVRRY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fritzlar
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hospital-fritzlar.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar - Energetische Sanierung TGA-Anlagen Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 LPH 1 - 9 Anlagengruppen 2 und 3
Für die Liegenschaft Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar wurde ein Energiekonzept über die zukünftige Wärme- und Kälteversorgung erarbeitet. Das Konzept umfasst die Beschreibung der Bestandssituation, die vorhandenen Grundlagen, eine Analyse zum Wärme- und Kältebedarf, Variantenuntersuchungen sowie Empfehlungen für die Umsetzung von Maßnahmen.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf Grundlage des erstellten Energiekonzeptes für die Wärme- und Kälteerzeugung aus dem Jahr 2019. Die Entscheidung für eine der Varianten wurde zum Jahresbeginn 2021 getroffen. Auf dieser Grundlage soll nun die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen.
Das Energiekonzept wird Ihnen im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
Am Hospital 6
34560 Fritzlar
Siehe Vergabeunterlagen
(1) Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Bei unvollständigen oder
Fehlerhaften Bewerbungen kann der Auftraggeber gem. § 56 VgV ggf. Unterlagen nachfordern.
(2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3) Sollten mehr als 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber/
Bewerbergemeinschaften anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Eine detaillierte Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien kann dem Bewerbermemorandum entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss folgende Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen:
a. Maximal sechs Monate (Bezug: Frist Teilnahmeanträge) alter Nachweis bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden: mindestens 2,5 Mio. EUR (2-fach maximiert),
— Sonstige Schäden: mindestens 2,5 Mio. EUR (2-fach maximiert).
Eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen angepasst werden, ist ebenfalls zulässig.
b. Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsfeld des Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 2 und 3 der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
c. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 5 Mitarbeiter fest im Unternehmen angestellt sein.
d. Unternehmensreferenzen
— Es müssen 3 unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzen vorgelegt werden. Alle eingereichten Referenzen müssen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Als vergleichbare Referenzen wird die Beauftragung der Planung der Technischen Anlagen aus dem Leistungsbild gem. HOAI § 55 für die Anlagengruppen 1 und 2 angesehen, welche einen Bezug zum Bestandsbau aufweist,
— seit Nutzungsaufnahme der Projekte dürfen nicht mehr als 6 Jahre ab Datum der Teilnahmefrist vergangen sein,
— es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus dem Krankenhausbau für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 2 und 3 eingereicht werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Seit 19.10.2018 müssen alle EU-weiten Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden.
Auftraggeber und Unternehmen in EU-Vergabeverfahren dürfen grundsätzlich nur noch elektronisch kommunizieren. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 15.06.2021; 10.00 Uhr bei der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform Eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
4. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVRRY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]