Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: Kl_Fu_L14_Kaelte
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda
Die Klinikum Fulda gAG plant den Einbau einer zusätzlichen Kälteerzeugung.
Für dieses Bauvorhaben ist ein Absorber mit einer Kälteleistung von ca. 1 MW vorgesehen, der letztlich die Betriebszeit der vorhandenen BHKW’s, insbesondere in den Sommermonaten, deutlich erhöht.
Vergeben wird die schlüsselfertige Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, betriebsfertige Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Mitwirkung bei der Übernahme bzw. Abnahme.
Da die Leistung nicht abschließend erschöpfend beschreibbar ist und vor allem die örtlichen Randbedingungen zu beachten sind, wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber ist im April 2022 vorgesehen. Die Terminschiene wird im Verhandlungsverfahren geklärt.
Fulda
Die Besonderheit der Leistung erfordert ein Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die geeigneten Bieter werden am 23.6.2021 zur zweiten Verfahrensstufe eingeladen.
Ablauf des Verfahrens:
— Ortsbesichtigung mit den geeigneten Bietern jeweils einzeln in der 26. – 27. KW,
— Erarbeitung der technischen Lösung durch die Bieter und Abgabe eines Erstangebotes bis zum 30.7.2021,
— Vergabeverhandlung am 5.8.2021 mit Vorstellung der technischen Lösung und Erläuterung des Angebots durch die Bieter,
— Überarbeitung und finales Angebot bis 20.8.2021.
Der Auftrag wird zum Pauschalfestpreis vergeben, die Örtlichkeit ist entsprechend zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber will mit bis zu 5 Bietern verhandeln. Sollten mehr als 5 Bieter die Eignungskriterien erfüllen, entscheidet der Auftraggeber anhand des benannten Referenzprojektes im Hinblick auf Ähnlichkeit mit der Aufgabe im Klinikum Fulda bezüglich technischer Ausführung (40 % Gewichtung), Auftragssumme (30 % Gewichtung); Realisierungszeit (30 %). Ist keine Differenzierung möglich, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieteranzahl auf bis zu 8 zu erhöhen. Ist auch damit keine Differenzierung möglich, wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes,
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen wie z. B. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Der Auftragnehmer muss über Erfahrungen bei Planung und Bau von Absorbtionskälteanlagen verfügen.
Der Bieter muss ein vergleichbares abgenommenes Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre (Abnahme nach dem 1.6.2016) nachweisen. Die Auftragssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. Hierzu ist das Projekt in der technischen Ausführung kurz zu beschreiben, die Auftragssumme netto sowie die Realisierungszeit vom Auftragsdatum bis zum Abnahmedatum zu benennen.
Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Auftraggeberin verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.