WLAN Schulen und zentr. Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 047/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN Schulen und zentr. Firewall
WLAN Schulen und zentr. Firewall.
Landkreis Fulda
Der Kreisausschuss
Informationstechnik/EDV
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Der Landkreis Fulda schreibt eine zentrale Firewall-Lösung in Form eines Hochverfügbarkeitsclusters, welches aus 2 physikalischen Maschinen bestehen soll, zur Erweiterung und perspektivischen Ablösung des bisher bestehenden Systems, aus. Damit sollen sowohl das Landratsamt inkl. seiner Außenstellen sowie die kreiseigenen Schulen angebunden und vor zukünftigen Bedrohungen geschützt werden. Es handelt sich hierbei um 2 Maschinen des Typs Fortigate 1800F des Herstellers Fortinet im 24/7 UTP Bundle und einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Migration ist in Form einer Dienstleistung am Standort Fulda durchzuführen. Sie beinhaltet einen Migrationsworkshop, den Austausch und die Konfiguration der gelieferten Systeme sowie abschließend eine Dokumentation. Weiterhin wird beabsichtigt, zur Erneuerung und Erweiterung der Firewall- und WLAN-Infrastrukturen diverser kreiseigener Schulen, 10 Firewall-Modelle des Typs Fortinet Fortigate 100F sowie 300 Forti Access Points des Typs FAP221E anzuschaffen. Die Firewalls werden hierbei im 24x7 UTP Bundle, die Access Points inkl. FortiCare Contract geliefert. Die Laufzeit aller Produkte beträgt 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLAN Schulen und zentr. Firewall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sennfeld
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]