Beschaffung der Überwachungstechnik in der elektronischen Aufenthaltsüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der Überwachungstechnik in der elektronischen Aufenthaltsüberwachung
Beschaffung der Überwachungstechnik in der elektronischen Aufenthaltsüberwachung.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Außenstelle Hünfeld
Mackenzeller Str. 3
36088 Hünfeld
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für ein Gesamtsystem (Appliance), welches alle benötigten Hardwarekomponenten inklusive Zubehör, Softwarekomponenten, sowie alle Lizenzen beinhaltet. Der Auftragnehmer stellt eine vollständige Lösung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung bereit. Das Gesamtsystem wird vom Auftragsnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber vollständig, gewartet und aktualisiert. Ein Support mit unterschiedlichen Leveln (1st, 2nd und 3rd Level) für das Gesamtsystem ist vom Auftragsnehmer nach festgelegten SLAs bereitzustellen. Zentrale Komponenten des Gesamtsystems: Das Gesamtsystem muss im Rechenzentrum der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung vom Auftragnehmer installiert, betrieben und gewartet werden. Dort findet das gesamte Serverhousing statt.
— Der Auftraggeber stellt mindestens 2 baulich voneinander getrennte Hochsicherheits-Serverräume in unterschiedlichen Brandabschnitten bereit, in denen die Systeme aufgebaut und betrieben werden müssen.
— Beide Serverräume sind jeweils mit einer synchronen 50 Mbit/s. Internetverbindung angebunden (DeutschlandLAN Connect IP, T-Systems). Die Internetverbindungen sind unabhängig voneinander und bieten pro Anschluss 8 öffentliche IP-Adressen. Eine DNS-Auflösung für den Zugriff von außen muss vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.
— Zwischen den beiden Serverräumen besteht eine direkte Netzwerkverbindung.
— Es stehen 2 unabhängige und getrennte Stromanschlüsse zur Verfügung, die jeweils mit einer USV abgesichert sind. Der Support und die Wartung der Hardware sind Bestandteil des abzuschließenden Rahmenvertrags. Die Rahmenbedingungen können sich aufgrund von Erfordernissen im Rechenzentrumsumfeld während der Laufzeit dieses Rahmenvertrages ändern. Ergeben sich hierdurch nötige Anpassungen des aktuellen Überwachungssystems in der HZD vor Ort, so werden diese dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Dezentrale Überwachungsgeräte: Die dezentralen Geräte für die RF Technik sollen gekauft werden. Für diese Geräte wird ein separater Wartungsvertrag seitens des Auftragnehmers angeboten. Die dezentralen GPS-Überwachungsgeräte und die Geräte zur Alkoholkontrolle sollen über einen Leasingvertrag beschafft werden. Die Anzahl der konkret benötigten Geräte wird jeweils über einen Abruf zu dem Rahmenvertrag beschafft. Die Leasing-Laufzeit wird in den Abrufen festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge sowie eine Mindestlaufzeit ist für die Leasingverträge nicht zulässig. Benötigte Sim-Karten zum Datenaustausch der dezentralen Überwachungssysteme mit dem zentralen System werden von der HZD zur Verfügung gestellt. Der Datenaustausch über den Mobilfunk muss mindestens den 4G Standard unterstützen. Defekte Geräte werden vom Auftragnehmer für die HZD kostenneutral repariert oder ersetzt. Der Auftragnehmer veranlasst hierzu die Abholung der defekten Geräte aus der HZD in Hünfeld sowie die Rücksendung der reparierten Überwachungsgeräte an die HZD und ist alleinverantwortlich für den Versand. Er trägt damit die Gefahr des Verlustes der Geräte auf dem Versendungsweg. Dies gilt auch für den Austausch von Geräten. Die Kosten für Transport, Versicherung und Zoll trägt ebenfalls der Auftragnehmer. Die Wartung der Geräte und das gesamte Versandmanagement sind somit in den Leasingkosten der aktiven GPS-Geräte bzw. in den Wartungsvertrag für die RF-Geräte abzubilden. Eine Erhöhung der Leasingpreise innerhalb der Vertragslaufzeit ist unzulässig. Damit stets eine ausreichende Menge an funktionsfähigen Überwachungsgeräten vorhanden ist, stellt der Auftragnehmer 10 Prozent der Überwachungsgeräte für die HZD kostenneutral zur Verfügung (Überbrückung der Wartungszeiten von defekten Geräten). Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die benötigte Menge der jeweiligen dezentralen Überwachungsgeräte können in Einer-Schritten erhöht oder gesenkt werden. Bei Verlust oder Zerstörung eines dezentralen Überwachungsgerätes kommt die HZD für den entstandenen Schaden auf. Davon ausgenommen sind der oben genannte Verlust oder die Zerstörung eines Gerätes auf dem Versandweg. Zudem werden Zubehör (z. B. Bänder, Anlegewerkzeuge etc.) und Dienstleistungen, insbesondere Schulungen / Unterstützungsleistungen benötigt. Diese werden je nach Aufwand vergütet. Bei den Schulungen handelt es sich um notwendige Schulungen zur Systemadministration und Infrastruktur. Diese müssen stetig vom Auftragnehmer als Dienstleistung angeboten werden. Der Auftragnehmer stellt eine verbindliche Preisliste für das Zubehör und die Dienstleistungen zur Verfügung. Eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ist unzulässig. Eine Preisliste wird als Anlage zum Angebot eingereicht. Neue Produkte / Nachfolgeprodukte: Verbesserungen an den eingesetzten Überwachungsgeräten werden der HZD während der Laufzeit des Rahmenvertrages ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt. Nachfolgemodelle werden ebenfalls zu den gleichen Konditionen wie die eingesetzten Überwachungsgeräte angeboten. Ein Abkündigen des Supports, der im Einsatz befindlichen Geräte, ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zulässig. Eine Preiserhöhung ist während der Laufzeit des Rahmenvertrages ebenfalls nicht zulässig. Vor dem Einsatz neuer Technologien werden diese in einer Teststellung durch die HZD auf Eignung für die laufenden Verfahren geprüft. Hierzu stellt der Auftragnehmer eine Mindestmenge an Überwachungsgeräten kostenneutral zur Verfügung.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 %der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]