Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: A-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtsteinach
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 69518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abtsteinach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Tragwerk
Der Auftrag umfasst Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-6 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 1-6 vorgesehen.
Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 – Objektüberwachung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen beauftragt werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-6 und Besondere Leistungen LPH 8 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 1-6 vorgesehen.
Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 – Objektüberwachung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen beauftragt werden..
Es ist beabsichtigt, die beiden Löschbezirke Ober- und Unter-Abtsteinach an einem Standort zusammenzufassen. Dies erfordert den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses.
Als Standort ist ein günstig gelegenes Grundstück am Ortsausgang von Ober-Abtsteinach vorgesehen. Das Grundstück ist unbebaut und wird derzeit als Wiesenfläche genutzt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in Bearbeitung.
In nordöstlicher Richtung grenzt das Grundstück an das bestehende Gewerbegebiet und in nord-westlicher Richtung an die Bebauung eines Discounters an.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird die Fläche von der Landesstraße L-535 begrenzt. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes mit neu zu errichtender Zufahrtsstraße. Die Herrichtung einer Alarmausfahrt direkt auf die Landesstraße wurde vorabgestimmt und eine Genehmigung seitens der zuständigen Fachbehörden in Aussicht gestellt.
Das Gelände ist hanglagig, mit einem parallel zum Grundstück liegenden Höhenunterschied von ca. +0,50 m bis hin zu ca. -2,00 m. An der nördlichen Grenze ergibt sich in östlicher Richtung ein Höhenunterschied von ca. 2,00 m.
Die Versorgung des Grundstücks durch Frischwasser, Strom, Telekommunikation ist gewährleistet. Anschlussmöglichkeiten an den Hauptkanal sind gegeben. Die Abwasserbeseitigung wird jedoch voraussichtlich eine Hebeanlage erfordern.
Flächen
— Insgesamt ca. 1 100 qm NGF.,
— ca. 940 qm Nutzungsfläche (NUF),
— ca. 50 qm Technikfläche (TF).
Die Fläche des Grundstücks beträgt insgesamt ca. 6 440 qm.
Die Baukosten für die Kostengruppen (jeweils netto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt:
KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion
— Gesamt [Betrag gelöscht] EUR.
KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen
— Gesamt [Betrag gelöscht] EUR.
Durchführungszeitraum:
Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung mit der LPH 1 beginnen.
Der weitere Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:
HU-Bau Ende 2021
Baubeginn 2022
Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter mit der unter 2.1 genannten Qualifikation der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 4 Personen = 3 Punkte,
≥ 3 Personen = 2 Punkte,
≥ 2 Personen = 1 Punkt.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 22,5 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter 22,5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen) und des Projektleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte,
= 2 Ref. je WK = 2 P.,
= 1 Ref. je WK = 1 P.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 22,5 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter 22,5 v.H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Büro/Unternehmen/Projektleiter) der Planung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten (KG300/400 brutto).
A)
— Gebäude mit Fahrzeughallen, Spannweiten min. 19 m = 3 Punkte,
— Gebäude Spannweiten min. 19 m = 2 Punkte,
— Sonstige Gebäude = 1 Punkt
B)
≥ [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 3 Punkte,
≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 2 Punkte,
≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 1 Punkt.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insagesamt max. 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten und der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1.
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro und PL die Leistungsphasen 2-6 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
— die Referenzen von Büro/Unternehmen und Projektleiter/in dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2016 begonnen haben, und die Erbringung der LPH 6 muss spätestens 2021 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro/Unternehmen und für den/die Projektleiter/in ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) zu benennen, welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planbesprechungen finden in Abtsteinach statt,
— Die örtliche Präsenz in Abststeinach ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträge ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.