81271046-Verbrauchersensibilisierung im Rahmen der Arbeitsgruppe Kommunikation Fairer Handel 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 81271046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81271046-Verbrauchersensibilisierung im Rahmen der Arbeitsgruppe Kommunikation Fairer Handel 2021
Die Arbeit des Sektorvorhabens Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (NAS) wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Verstärkt richtet sich die Kommunikation auf Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik. So wurden in 2020 neben einer Social Media Kampagne eine Influencer Kampagne durchgeführt und ein eigener Instagram Kanal ins Leben gerufen (#ichwillfair). Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen „Wald- und Klimaschutz“ sowie „Faire (existenzsichernde) Einkommen“ – mit den Subthemen Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit – im Kontext globaler Agrarlieferketten. Innerhalb des Programms „Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards“ (NAS) hat die Komponente (Team) „Kommunikation“ unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema „Nachhaltige Entwicklung“ kommunikativ zu unterstützen. Im Zentrum der Kommunikation stehen die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für das Programm NAS spielen vor allem die SDG 1 (Keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.
Das Programm möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumentenländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt das Projekt Maßnahmen, welche die breite deutsche Öffentlichkeit mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert und die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Der zu entwickelnde Content soll so vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen sollen ihnen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.
Bereits in 2020 wurde damit begonnen, das gemeinsame kommunikative Dach #ichwillfair zu entwickeln. Darunter subsummieren sich einerseits oben beschriebene Kommunikationsmaßnahmen. Andererseits arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ verstärkt mit Unternehmen des fairen Handels zusammen (Fairtrade, Forum Fairer Handel, Dachverband Weltläden, gepa, Dr. Bronner"s u. a. Weihnachten 2020 wurde eine erste gemeinsame Kommunikationskampagne entwickelt. Das Ziel war es, Erfahrungen aus dem gemeinsamen Auftritt zu ziehen und diese in weitere Aktionen in 2021 einfließen zu lassen. Das Maßnahmenpaket beinhaltete den Launch der Website www.ichwillfair.de als Content Hub, eine Out-of-Home-Kampagne in Berlin, Bonn und Köln, eine begleitetende Bannerkampagne, Paid-Maßnahmen in den Social Media (@ichwillfair) sowie eine Radiokampagne über private Sender.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36
53113 Bonn
Der Auftragnehmer (AN) entwickelt für 2021 ein Kommunikationskonzept für eine breitenwirksame, öffentliche Informationskampagne zur Thematik Fairer Handel und ist verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts. Das erstellte Kommunikationskonzept knüpft an die o.g. Aktivitäten an und wird mit der genannten Akteursgruppe abgestimmt.
Konsument*innen und eventuell Behörden, Kommunen und Bundesländer sollen mit dem Thema Fairer Handel bzw. Beschaffung von fair gehandelten Produkten adressiert werden. Es geht einerseits darum, die Reichweite der Kampagne von 2020 zu steigern, aber diese um eine qualitative Komponente zu erweitern – die Zielgruppe soll sich aktiv mit den Themen beschäftigen. Im besten Fall wird ein Dialog zwischen den Verantwortlichen der #ichwillfair-Kommunikation und der Zielgruppe hergestellt. Die Zielgruppe soll um diejenigen erweitert werden, die sich mit fairem Handel noch nicht beschäftigt haben. Es geht primär um eine Aufmerksamkeitssteigerung; langfristig soll zu einer Verhaltensänderung beigetragen werden.
Als Kanäle stehen alle Kanäle unter dem Dach #ichwillfair zur Verfügung (Website, Instagram, Facebook). Aber auch weitere Kanäle sollen je nach Konzept eingesetzt werden.
Folgende Arbeitspakete werden vom AN erbracht:
1. Zunächst finalisiert der AN auf Baisis eines bereits existierenden Grundkonzeptes das Kommunikationskonzept für die Arbeit in 2021.
2. Er erarbeitet weiter auf Basis des Kommunikationskonzeptes einen Maßnahmenplan für die Durchführung der Kampagne. Dabei sind alle Kanäle denkbar, sowohl digitale als auch herkömmliche Medien. Welche Maßnahmen als sinnvoll erachtet werden, entscheidet der AG auf Basis der Empfehlungen des AN.
3. Der Maßnahmekatalog richtet sich nach 3 Anlässen, die der AG im Vorfeld erarbeiten wird. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung hat das noch nicht stattgefunden. Anlässe können Feste wie Weihnachten aber auch sportlerische Großveranstaltungen sein.
4. Die Maßnahmen werden vom AN selbstständig durchgeführt und regelmäßig mit dem AG abgestimmt und besprochen. Ein regelmäßiger Bericht über den Fortschritt wird erwartet. Darauf aufbauend soll die Kampagne immer wieder optimiert und auf die Ziele und die Zielgruppe hin besser ausgerichtet werden.
5. Das Projekt wird mit einer zusammenfassenden Präsentation aller Ergebnisse nebst Learnings abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1 Mio. EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR,
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationskampagnen, Social Media Kampagne, Content Creation in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YL6N.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.