Oracle Plattform- und Datenbank-Administration (ANÜ) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oracle Plattform- und Datenbank-Administration (ANÜ)
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von 2 Rahmenverträgen. Die Ausschreibung dient der Beschaffung von Oracle- Datenbank- und Oracle- Plattform Administrationsleistungen für das Land Hessen in 2 Losen (ANÜ).
Plattform-Administration für Oracle-Datenbanken (ANÜ)
Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Sitz der FITKO in Frankfurt am Main.
Los 1: Plattform-Administration für Oracle-Datenbanken
Aufgaben von Oracle-Plattform-Administratoren
Oracle-Plattform-Administrator/innen werden beim Auftraggeber u.a. zur Erledigung der folgenden Aufgaben eingesetzt (in der Regel ab Oracle DBMS Version 12c und neuer):
Hosting/Administration von Oracle-Datenbanken auf Datenbank-Plattformen sowohl in Physischen als auch in virtualisierten Umgebungen in Form von:
— Aufbau und Wartung der Datenbank-Plattformen,
— Aufbau und Migration von Datenbanken,
— Patchen von Datenbanken,
— Duplizieren und Export/Import von Oracle-Datenbanken,
— Konzipieren und Verwalten von Backup-Prozeduren für die gehosteten Datenbanken,
— Wiederherstellung von Datenbanken,
— Erstellen, Implementieren und Überwachen von IT-Sicherheitskonzepten für Datenbank-Plattformen,
— Unterstützung bei der Integration von Oracle-basierten Anwendungen in die Infrastruktur (Onboarding) in Form von:
— Unterstützung bei der Inbetriebnahme von Oracle-basierten Anwendungen,
— Unterstützung bei der Migration von Oracle-basierten Altsystemen,
Qualifikationsprofile von Oracle-Plattform-Administrator/innen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem folgenden Qualifikationsprofil bereit:
1. Ausbildung
Bachelor-Abschluss oder Diplom-Abschluss (FH) in Informatik oder einer IT-nahen Disziplin oder abgeschlossene IT-Berufsausbildung und in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten.
2. Berufserfahrung
Mindestens 24 Monate Berufserfahrung in der Administration von Oracle-Datenbank-Plattformen, dabei insbesondere Erfahrung mit der Erledigung der zuvor genannten Aufgaben.
3. Fachkompetenz
Oracle-Datenbank-Server 12.1, 12.2, 18 und 19 auf Basis von Unix/Linux Systemen
Oracle Data Guard
Data Pump
Backup und Recovery mittels Oracle Recovery Manager
Shellscripting im Linux/UNIX-Umfeld
SQL- und PL/SQL
Monitoring mittels Oracle Enterprise Manager (Cloud Control)
Performance-Analysen und Tuning mittels ash und awr
Veritas Cluster
Virtualisierung VMware
ITIL V3
4. Persönliche Kompetenzen
Sehr gute, fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Fähigkeit, komplexe IT-Sachverhalte mündlich und schriftlich Kolleginnen und Kollegen vermitteln zu können
Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, z. B. zum Verständnis anspruchsvollerer englischsprachiger IT-Handbücher
Fähigkeit, im Team zu kooperieren.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Angebotslimitierung:
Gem. § 30 Abs. 1 S.1 VgV wird festgelegt, dass die Bieter nur für ein Los ein Angebot einreichen dürfen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Angebotslimitierung werden sämtliche Angebote des betreffenden Bieters von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Oracle-Datenbank-Administration ab Oracle-DBMS-Version 12c für Oracle-basierte Anwendungen (ANÜ)
Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Sitz der FITKO in Frankfurt am Main.
Los 2: Oracle-Datenbank-Administration ab Oracle-DBMS-Version 12c für Oracle-basierte Anwendungen
Aufgaben von Oracle-Datenbank-Administrator/innen
Oracle-Datenbank-Administrator/innen werden beim Auftraggeber u.a. zur Erledigung der folgenden Aufgaben eingesetzt:
— Einspielen von neuen Anwendungsreleases,
— Export und Import von Oracle-Datenbanken,
— Verwalten von Benutzerberechtigungen,
— Ausführen verschiedener SQL-Befehle (wie Select, Insert, Update) auf die Datenbankobjekte,
— Unterstützung beim Erstellen, Implementieren und Pflegen von IT-Sicherheits-konzepten für Oracle-basierte Anwendungen,
— Datenbankdesign (logisches und physisches Datenmodell),
— Beratung zu und Auswahl von unterschiedlichen DB Optionen und Packs sowie Middleware-Produkten von Oracle,
— SQL-Datenbankprogrammierung und -Datenbankpflege,
— Überwachen und Tuning der Datenbank-Performance,
Qualifikationsprofil von Oracle-Datenbank-Administrator/innen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem folgenden Qualifikationsprofil bereit:
1. Ausbildung
Bachelor-Abschluss oder Diplom-Abschluss (FH) in Informatik oder einer IT-nahen Disziplin oder abgeschlossene IT-Berufsausbildung und in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten.
2. Berufserfahrung
Mindestens 24 Monate Berufserfahrung in der Administration von Oracle-Datenbanken, dabei insbesondere Erfahrung mit der Erledigung der zuvor genannten Aufgaben.
3. Fachkompetenz
Oracle-Datenbank-Server auf Basis von Unix/Linux und Windows-Systemen
SQL und PL/SQL
Enterprise Architekturen
Cloud-Technologien
Webbasierte Anwendungen
Service-orientierte Anwendungsarchitekturen (SOA), Oracle Fusion Middleware
Virtualisierung VMware, Microsoft Hyper-V
ITIL V3
4. Persönliche Kompetenzen
Sehr gute, fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Fähigkeit, komplexe IT-Sachverhalte mündlich und schriftlich Kolleginnen und Kollegen vermitteln zu können
Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, z. B. zum Verständnis anspruchsvollerer englischsprachiger IT-Handbücher
Fähigkeit, im Team zu kooperieren.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Angebotslimitierung:
Gem. § 30 Abs. 1 S.1 VgV wird festgelegt, dass die Bieter nur für ein Los ein Angebot einreichen dürfen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Angebotslimitierung werden sämtliche Angebote des betreffenden Bieters von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters wird
Folgendes verlangt:
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Los 1: Plattform-Administration für Oracle-Datenbanken
Art: Stellung von Personal für Dienst-, Werk- oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge, welches in Referenzprojekten mit der Plattform-Administration für Oracle Datenbanken (Tätigkeiten im Sinne der Ziffer 5.1.1. der Leistungsbeschreibung) betraut war.
Umfang: 1200 Personentage
Es geht um die Beschaffung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Bereich der Plattform-Administration für Oracle Datenbanken. Für die fachliche Eignung von Unternehmen sind daher Vorerfahrungen sowohl im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wie auch im Bereich der Plattform-Administration für Oracle Datenbanken erforderlich.
Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden, die Vorerfahrungen im Bereich der Plattform-Administration für Oracle Datenbanken belegt. Dies muss aber nicht in Form von Arbeitnehmerüberlassung geschehen sein, hier können auch Dienstleistungsaufträge, Werkverträge usw. angegeben werden. Hierbei wird lediglich abgefragt, ob im Rahmen des Referenzauftrages Leistungen im Sinne von Ziffer 5.1.1 der Leistungsbeschreibung erbracht wurden.
Falls die Referenz die Vorerfahrung im Bereich der Plattform-Administration für Oracle Datenbanken nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung belegt, muss zusätzlich eine Referenz für die Vorerfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung angegeben werden.
Los 2: Oracle-Datenbank-Administration ab Oracle-DBMS-Version 12c für
Oracle-basierte Anwendungen
Art: Stellung von Personal für Dienst-, Werk- oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge, welches in Referenzprojekten mit der Oracle-Datenbank-Administration betraut war (Tätigkeiten im Sinne der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 5.2.1).
Umfang: 400 Personentage
Es geht um die Beschaffung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Bereich Oracle-Datenbank-Administration. Für die fachliche Eignung von Unternehmen sind daher Vorerfahrungen sowohl im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wie auch im Bereich Oracle-Datenbank-Administration erforderlich. Es ist aber nicht zwingend Voraussetzung, dass beide Vorerfahrungen in einem Referenzauftrag zusammengefallen sind.
Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden, die Vorerfahrungen im Bereich Oracle-Datenbank-Administration belegt. Dies muss aber nicht in Form von Arbeitnehmerüberlassung geschehen sein, hier können auch Dienstleistungsaufträge, Werkverträge usw. angegeben werden. Hierbei wird lediglich abgefragt, ob im Rahmen des Referenzauftrages Leistungen im Sinne von Ziffer 5.2.1 der Leistungsbeschreibung erbracht wurden.
Falls die Referenz die Vorerfahrung im Bereich der Oracle-Datenbank-Administration nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung belegt, muss zusätzlich eine Referenz für die Vorerfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung angegeben werden.
(Dateien „Referenzen_Los 1“ und „Referenzen_Los 2“) auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Erklaerung_Vergabesperre“)
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“)
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.