Projektsteuerungsleistungen_09.04.21 Referenznummer der Bekanntmachung: Leuchte - Neubau einer Seniorinnenwohnanlage und zweier Mehrfamilienhäuser
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.st-katharinen-und-weissfrauenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen_09.04.21
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer neuen Wohnanlage für Seniorinnen sowie 2 Mehrfamilienhäuser auf dem im Eigentum der Stiftung befindlichen Grundstück „Auf der Sandkaute“ im Neubaugebiet „Leuchte“ in Frankfurt Bergen-Enkheim.
Das St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Der ausschließliche Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Unterstützung und Versorgung alleinstehender bedürftiger Frauen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Jahresrenten und die Schaffung von Unterkünften.
Im Sinne des Stiftungszwecks plant das St. Katharinen- und Weißfrauenstift eine neue Wohnanlage für Seniorinnen auf dem im Eigentum der Stiftung befindlichen Grundstück „Auf der Sandkaute“ im Neubaugebiet „Leuchte“ in Frankfurt Bergen-Enkheim.
Zudem sollen auf dem Grundstück 2 Mehrfamilienwohnhäuser entstehen, die insbesondere MitarbeiterInnen der Stiftung sowie Personal aus dem Pflegebereich zur Anmietung zur Verfügung gestellt werden.
Das Neubaugebiet „Leuchte“ soll nach derzeitigem Kenntnisstand ab Sommer 2021 durch die Stadt Frankfurt am Main erschlossen werden. Die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen sein, so dass anschließend mit der Errichtung von Gebäuden begonnen werden kann.
Für die Begleitung des Vorhabens möchte das St. Katharinen- und Weißfrauenstift einen Projektsteuerer einsetzen und mit Projektsteuerungsleistungen gem. dem Leistungsbild der AHO, Heft Nr. 9 – Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand 2020, beauftragen.
Die Planungsleistungen für die Seniorinnenwohnanlage sowie die beiden Mehrfamilienhäuser sollen gesamtheitlich an einen Generalplaner vergeben werden.
Der Bauherr beabsichtigt, die Gesamtmaßnahme in Zusammenarbeit mit einem Generalunernehmer zu realisieren, welcher auch die Ausführungsplanung in Leistungsphase 5 gem. HOAI eigenständig ausführt.
Die Auswahl der Bieter erfolgt nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge unter den Bewerbern, die geeignet sind, anhand folgender Kriterien unter Berücksichtigung der zum Nachweis der Eignung geforderten Unterlagen:
1. Vorliegen von weiteren Referenzprojekten (über die als Mindestforderung verlangten 3 Referenzen hinaus), die die Durchführung des Vergabemanagements unter Verwendung einer gängigen E-Vergabeplattform betreffen (max. 50 Punkte):
— Weitere 3 Referenzen o. mehr als 3 weitere Referenzen-50 Punkte,
— Weitere 2 Referenzen – 30 Punkte,
— 1 weitere Referenz – 20 Punkte,
— Keine weiteren Referenzen – 0 Punkte.
2. Vorliegen von weiteren Referenzprojekten (über die als Mindestanforderung verlangten 2 Referenzen hinaus), die Projektsteuerungsleistungen für öffentliche Auftraggeber im Sinne der §§ 98ff. GWB oder einen sonstigen Auftraggeber, der zur Anwendung des Vergabe-/Haushaltsrechts aufgrund von Nebenbestimmungen in einem Fördermittelbescheid verpflichtet war enthalten und die die Ausschreibung eines Kumulativleistungsträgers (eines Generalplaners oder Generalübernehmers/Totalübernehmers) zum Gegenstand gehabt haben und für die Referenzschreiben vorgelegt werden (max. 50 Punkte)
— Weitere 3 Referenzen o. mehr als 3 weitere Referenzen-50 Punkte,
— Weitere 2 Referenzen – 30 Punkte,
— Weitere 1 Referenz – 20 Punkte,
— Keine weiteren Referenzen – 0 Punkte.
Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Bei Punktegleichstand wird ausgelost.
Ja, es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Mit Bezuschlagung erfolgt zunächst nur die Beauftragung der Stufen 1 und 2 gemäß § 3.1 des Projektsteuerungsvertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes sowie Angabe der Unternehmensform,
— Nachweise aus denen hervorgeht, dass ein technischer oder betriebswirtschaftlicher Hochschulabschluss (in den Studiengängen Architektur, Bauingenieurwesen, Bauprojektmanagement, oder Immobilienökonomie) des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters, und des weiteren Projektmitarbeiters in der Immobilienwirtschaft vorliegt.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) geforderten Eigenerklärungen soll die Datei „Eigenerklärungen Formblatt“ verwendet werden.
Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung zu einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer oder zum Abschluss einer Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
Mindestdeckungssummen für Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögens- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die genannten Versicherungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.2) geforderten Eigenerklärungen soll die Datei „Eigenerklärungen Formblatt“ verwendet werden
— Angaben zu den qualifzierten Personen im Unternehmen nach Maßgabe der unten aufgeführten Mindeststandards,
— Nachweis vergleichbarer Referenzen nach Maßgabe der unten aufgeführten Mindeststandards.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.3) geforderten Eigenerklärungen soll die Datei „Eigenerklärungen Formblatt“ verwendet werden.
— Es müssen mindestens 5 Personen beschäftigt sein, die eine Zertifizierung nach DVP-Zert PM oder vergleichbare Zertifizierung besitzen,
— Es müssen mindestens 3 wertungsfähige Referenzen abgegeben werden. Davon sind die nachfolgenden Mindestanforderungen einzuhalten (nur dann wertungsfähig):
— Es müssen 3 Referenzen die Durchführung des Vergabemanagements unter Verwendung einer gängigen E-Vergabeplattform betreffen,
— Es müssen mindestens 2 Referenzen Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung von Seniorenwohnanlagen für öffentliche Auftraggeber im Sinne der §§ 98ff. GWB oder einen sonstigen Auftraggeber, der zur Anwendung des Vergabe-/Haushaltsrechts aufgrund von Nebenbestimmungen in einem Fördermittelbescheid verpflichtet war, zum Gegenstand haben, die die Ausschreibung und Einbindung eines Generalplaners umfassen,
— Für mindestens 1 der Referenzen über Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage muss ein positives Referenzschreiben eines öffentlichen Auftraggebers vorgelegt werden,
— Der letzte Leistungstag der Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen, einzureichen. Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Eigenerklärungen Formblatt“ zu verwenden. Jegliche Änderungen der Formblätter sind untersagt.
— Nachforderung von Unterlagen: Der öffentliche Auftraggeber wird von Nachforderungen absehen,
— Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden.
—— Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt.
—— Ferner ist eine Eigenerklärung des dritten Unternehmens vorzulegen, wonach bei diesem keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
—— Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
—— Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt wird. Hierzu ist die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden.
Der Bewerber muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach §123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nicht nachgewiesen wurde oder er das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Die Einbeziehung des neuen Wirtschaftsteilnehmers ist mit dem AG abzustimmen und von dessen Zustimmung abhängig.
— Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen,
— Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist,
— Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss,
— Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 18.6.2021 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 7.6.2020 um 12 Uhr über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAD1XB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.