Planung, Neubau Fußgängerbrücke Zur Hoppecke-Briloner Str., 34508 Willingen (Upland) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06635022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willingen (Upland)
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34508
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.willingen.org
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Neubau Fußgängerbrücke Zur Hoppecke-Briloner Str., 34508 Willingen (Upland)
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-9 für das BV „Neubau einer Fußgängerbrücke Zur Hoppecke – Briloner Straße“.
34508 Willingen (Upland)
Fachplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen gemäß HOAI entweder selbst oder in Kooperation mit Fachingenieuren ausführen und die Umsetzung der Maßnahme begleiten:
— Fortführung bzw. Fortentwicklung der bisherigen Planung (LPH 1-3) durch ein anerkanntes Planungs- und Ingenieurbüro unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Füßgängerbrücke,
— Zügige Umsetzung der Baumaßnahme ohne weitere Verzögerungen und ohne größere Einschränkungen der Nutzung,
— Möglichst wirtschaftliche Planung und Ausführung der Maßnahme unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel und der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) beschlossenen Kostenobergrenze.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Wenn sich die Ausführung aus unerwarteten Gründen verzögert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder aktueller Auszug aus dem Berufsregister,
— Bietergemeinschaftserklärung (sofern Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist),
— Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen (sofern die Erbringung mit Nachunternehmen beabsichtigt ist),
— Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
— Angaben zu den Gesamtumsätzen,
— Bestätigung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung,
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
— Angabe von vergleichbaren Bauvorhaben,
— Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Kernprojektteams,
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mindestvoraussetzung und Ausschlusskriterium:
Nachweis von mindestens zwei abgeschlossenen Referenzprojekten (d. h. Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für Brückenbauwerke) mit einem Bauvolumen von mehr als 1,0 Mio. EUR innerhalb der letzten 4 Jahre (2017-2020).
Die Planungsleistungen sind einem besonderen Berufsstand vorbehalten (§ 67 Abs. 1, 2 HBO, § 44 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.