Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken Referenznummer der Bekanntmachung: Labor-RMD2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim-Wicker
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deponiepark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken
Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerkenfür die Rhein-Main Deponie GmbH; im Wesentlichen Analysen im Rahmen von: EKVO, DEKVO, AbfKlärV, BBodSchV und DepV.
Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken (im Wesentlichen Analysen im Rahmen von: EKVO, DEKVO, AbfKlärV, BBodSchV und DepV): Die Probenahme erfolgt durch die RMD. Die benötigten Probenflaschen und Kühlelemente sind vom AN in geeigneter Art und Anzahl kostenlos zur Verfügung zu stellen und der RMD in ausreichender Zahl zu übergeben (Anlieferung bei Probenabholung). Art und Umfang der Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten werden über eine elektronische Termin- und Einsatzplanung (einschließlich aller untersuchungsrelevanter Angaben) über ein RMD-EDV-System gesteuert und durchgeführt. Die Probenzahl schwankt z. Z. von ca. 3 bis ca. 16 Proben pro Tag (in 2019 ca. 2 200 Proben); Eine Mindestzahl an Proben pro Tag und /oder Proben pro Jahr wird nicht garantiert. In den Proben sind durchschnittlich ca. 10 Parameter zu bestimmen. Das Probengut wird am Tag der Probenahme (ab 17.00 Uhr) bei der RMD in Flörsheim-Wicker (mit einer Kopie des Probebegleitscheins) übergeben. Die Probenidentifizierung erfolgt durch die Probennummer der RMD. Der AN hat die Entgegennahme der Proben arbeitstäglich sicherzustellen. Das probenbezogene Untersuchungsprogramm wird dem AN mittels Datenfernübertragung per E-Mail übertragen. Der AN verpflichtet sich mit der Annahme eines Untersuchungsauftrages, nach Übergabe des Probengutes gemäß den Arbeitsvorgaben (Analysevorschriften) zum Untersuchungsprogramm, die Analysen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag zu beginnen und durchzuführen. Die Bearbeitungszeit für die Analytik beträgt i. d. R. 2-5 Werktage nach Probenübergabe. Der AN erbringt die Leistungen in seinen staatlich anerkannten Laborbereichen. Die Analysenscheine sind mit Angaben über die angewendeten Analysenverfahren und den tatsächlichen Bestimmungsgrenzen, d. h. unter Berücksichtigung der Verdünnung /des Einsatzes, zu versehen. Der AN führt die Untersuchungen in eigener Verantwortung durch. Der AN verpflichtet sich, die in dem Untersuchungsauftrag festgelegten Analysenverfahren einzuhalten und dabei nach dem Stand der Technik zu verfahren. Das Untersuchungsergebnis ist schriftlich und über die vorgegebene Schnittstelle der Datenfernübertragung per E-Mail in dem von der RMD vorgegebenem Format auszuhändigen. Die Rahmenempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser für die Qualitätssicherung bei Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchungen sowie die dazugehörigen QS-Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten. Die entsprechende Dokumentation eines QS-Managementsystems wird vom AN unterhalten und kann jederzeit durch die RMD eingesehen werden. Für weiterführende Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Für die automatisierte Erstellung der Untersuchungsergebnisse in dem von der RMD vorgegebenen Format benötigt der AN das Kontroll-Informations-Management-System (KIMS) des Anbieters Ribeka bzw. ein EDV-Programm mit entsprechendem Funktionsumfang.
Die Softwarekosten sind durch den AN zu tragen und vollumfänglich in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Bei Nutzung eines alternativen EDV-Programms, ist durch den AN zu gewährleisten und vor Leistungsbeginn entsprechend nachzuweisen, dass der Informationsaustausch mit dem Gegenprogramm der RMD problemlos und vollumfänglich möglich ist. Sollte sich herausstellen, dass die alternativ eingesetzte Software nicht über die entsprechende Eignung verfügt, verpflichtet sich der AN zur Umstellung auf das KIMS des Anbieters Ribeka. Die mit der eventuellen Umstellung auf das KIMS des Anbieters Ribeka verbundenen Kosten sind dann – unabhängig der Angebotspreise – vollumfänglich durch den AN zu tragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Analysen im Rahmen von wasser-, abwasser- und abfallrechtlichen Regelwerken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]300
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]