81255775-Rahmenvereinbarung für externe finanzielle Prüfungen von Kofinanzierungsverträgen Referenznummer der Bekanntmachung: 81255775
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81255775-Rahmenvereinbarung für externe finanzielle Prüfungen von Kofinanzierungsverträgen
Viele Geber nehmen die GIZ als verlässlichen Partner bei der Umsetzung entwicklungspolitischer Ziele wahr. Aus diesem Grund werden immer mehr Projekte und Programme, welche die GIZ im Auftrag der deutschen Bundesregierung durchführt, durch von Dritten bereitgestellte Mittel finanziell unterstützt – sog. Drittmittel, bzw. Kofinanzierungen.
Ein wesentlicher Bestandteil von Kofinanzierungsverträgen ist die (meist) jährliche inhaltliche und finanzielle Berichterstattung der GIZ an den Kofi-Geber. Bei vielen Gebern ist ein von externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüfter Finanzbericht sowie die Bestätigung der ordnungsgemäßen Abwicklung bzw. vertragskonformen Umsetzung der Kofinanzierung eine Bedingung für die nächste Vorauszahlung an die GIZ.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 5
65760 Eschborn
Da Kofinanzierungen in der GIZ stetig zunehmen und damit die Anzahl der pro Jahr durchzuführenden Prüfungen, sucht die GIZ mit dieser Vergabe eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die/das die von der GIZ zu erstellenden und an die Kofi-Geber zu übermittelnden Finanzberichte prüft und je nach dem anzuwendenden Prüfungsstandard gemäß den Vorgaben des Kofinanzierungsvertrags oder den vereinbarten Untersuchungshandlungen ein Prüfungsurteil über die vertraglich erforderlichen Inhalte abgibt, bzw. das Ergebnis der vereinbarten Untersuchungshandlungen darstellt.
Zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr (max. Vertragslaufzeit bis zu 4 Jahre)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PricewaterhouseCoopers GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.