81255775-Rahmenvereinbarung für externe finanzielle Prüfungen von Kofinanzierungsverträgen Referenznummer der Bekanntmachung: 81255775

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81255775-Rahmenvereinbarung für externe finanzielle Prüfungen von Kofinanzierungsverträgen

Referenznummer der Bekanntmachung: 81255775
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Viele Geber nehmen die GIZ als verlässlichen Partner bei der Umsetzung entwicklungspolitischer Ziele wahr. Aus diesem Grund werden immer mehr Projekte und Programme, welche die GIZ im Auftrag der deutschen Bundesregierung durchführt, durch von Dritten bereitgestellte Mittel finanziell unterstützt – sog. Drittmittel, bzw. Kofinanzierungen.

Ein wesentlicher Bestandteil von Kofinanzierungsverträgen ist die (meist) jährliche inhaltliche und finanzielle Berichterstattung der GIZ an den Kofi-Geber. Bei vielen Gebern ist ein von externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüfter Finanzbericht sowie die Bestätigung der ordnungsgemäßen Abwicklung bzw. vertragskonformen Umsetzung der Kofinanzierung eine Bedingung für die nächste Vorauszahlung an die GIZ.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Dag-Hammarskjöld-Weg 1 5

65760 Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Da Kofinanzierungen in der GIZ stetig zunehmen und damit die Anzahl der pro Jahr durchzuführenden Prüfungen, sucht die GIZ mit dieser Vergabe eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die/das die von der GIZ zu erstellenden und an die Kofi-Geber zu übermittelnden Finanzberichte prüft und je nach dem anzuwendenden Prüfungsstandard gemäß den Vorgaben des Kofinanzierungsvertrags oder den vereinbarten Untersuchungshandlungen ein Prüfungsurteil über die vertraglich erforderlichen Inhalte abgibt, bzw. das Ergebnis der vereinbarten Untersuchungshandlungen darstellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausschluss, wenn Mindestpunktzahl nicht erreicht / Gewichtung: 0
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr (max. Vertragslaufzeit bis zu 4 Jahre)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 189-456354
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe PricewaterhouseCoopers GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLHX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2021

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