Neubau Feuerwehr Nieder-Beerbach, Leistungen der Technischen Ausrüstung in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr Nieder-Beerbach, Leistungen der Technischen Ausrüstung in 2 Losen
Die Gemeinde Mühltal plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in dem Ortsteil Nieder-Beerbach.
Neubau Feuerwehrhaus Nieder-Beerbach, Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-3 + 8 (HLS) – Los 1
Mühlstraße
64367 Mühltal
Die Gemeinde Mühltal plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in dem Ortsteil Nieder-Beerbach. Hierfür steht ein Grundstück von ca. 2 000 m2 zur Verfügung. Die Nutzungsfläche des Gebäudes soll etwa 660 m2 betragen. Der Bebauungsplan für das Grundstück ist noch nicht beschlossen, aktuell gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss. Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, sollte der Bebauungsplan nicht beschlossen und das Projekt eingestellt werden. Da für diese Maßnahme Fördergelder beantragt wurden, ist es zwingend erforderlich, dass der erste Spatenstich Ende 2021 erfolgt.
Für das Projekt wurde bereits eine Vorstudie erbracht, diese ist grundsätzlich der weiteren Planung zugrunde zu legen.
Die Baukosten werden für die KG 300 + 400 mit ca. 1,2 Mio. EUR netto angegeben (Grobkostenschätzung). Vergeben werden sollen die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 + 8, LPH 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Die Anlagengruppe 8 wird hier nur einen untergeordneten Leistungsanteil einnehmen, es ist lediglich ein Bussystem geplant.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber vergibt zunächst die LPH 1-3 gemäß §55 HOAI. Die weiteren Stufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Stufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Stufen besteht nicht.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Neubau Feuerwehrhaus Nieder-Beerbach, Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4-6 (ELT) – Los 2
Mühlstraße
64367 Mühltal
Die Gemeinde Mühltal plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in dem Ortsteil Nieder-Beerbach. Hierfür steht ein Grundstück von ca. 2 000 m2 zur Verfügung. Die Nutzungsfläche des Gebäudes soll etwa 660 m2 betragen. Der Bebauungsplan für das Grundstück ist noch nicht beschlossen, aktuell gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss. Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, sollte der Bebauungsplan nicht beschlossen und das Projekt eingestellt werden. Da für diese Maßnahme Fördergelder beantragt wurden, ist es zwingend erforderlich, dass der erste Spatenstich Ende 2021 erfolgt.
Für das Projekt wurde bereits eine Vorstudie erbracht, diese ist grundsätzlich der weiteren Planung zugrunde zu legen.
Die Baukosten werden für die KG 300 + 400 mit ca. 1,2 Mio. EUR netto angegeben. Vergeben werden sollen die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4-6, LPH 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Die Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) wird hier mit ausgeschrieben. Aktuell ist noch nicht abschließend geklärt, ob ein Aufzug bei dieser Maßnahme verbaut werden soll. Entscheidet sich der AG nach abschließender Beratung mit dem zu beauftragenden Planerteam gegen einen Aufzug, wären keine Leistungen der Anlagengruppe 6 zu erbringen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber vergibt zunächst die LPH 1-3 gemäß § 55 HOAI. Die weiteren Stufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Stufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Stufen besteht nicht.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehrhaus Nieder-Beerbach, Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-3 + 8 (HLS) – Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehrhaus Nieder-Beerbach, Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-3 + 8 (HLS) – Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden,
— es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag zugelassen,
— es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion). Die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version),
— im Teilnahmeantrag ist ein für die Teilnahme an diesem Verfahren bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Dessen Name ist in Reinschrift an der/n angegebenen Stelle/n textlich zu benennen (keine eigenhändige Unterschrift erforderlich, aber zulässig),
— das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmen sind zugelassen,
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen,
— erforderliche Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen,
— Erläuterungen von ggfs. vorhandenen wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und der NU), sind in freier Form als Anlage beizulegen,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die betroffenen Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist,
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 3.12.2020 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, Unklarheiten oder Fragen, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg, entweder per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]