81265581-Globalvorhaben Grüne Innovationszentren in der Agrar-und Ernährungswirtschaft (GIAE) Referenznummer der Bekanntmachung: 81265581
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81265581-Globalvorhaben Grüne Innovationszentren in der Agrar-und Ernährungswirtschaft (GIAE)
Ziel des Gesamtvorhabens „Grüne Innovationszentren Mali“ der BMZ-Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger (SEWoH) lautet: Innovationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft haben in ausgewählten Regionen zu einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung beigetragen. Das Vorhaben fördert die Wertschöpfungskette Reis, Mango und Kartoffel/Gemüse in Mali und setzt auf innovative und vorwiegend klimafreundliche Maßnahmen. Die Interventionsregionen in Mali sind Koulikoro, Sikasso, Kayes, Ségou und Mopti/Binnendelta. Gemessen wird das Ziel an den Indikatoren Einkommen, Produktivität, klimafreundliche Landwirtschaft, Geschäftsentwicklung und Arbeitsplätze.
Weiterbildungsangebote richten sich an ca. 137 000 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie 670 Unternehmen. Zusätzlich sollen über digitale Medien, wie Radio, 85 000 Menschen informiert werden. Frauen und junge Menschen werden besonders gefördert, um der strukturellen Benachteiligung entgegen zu wirken. Ausbildungszentren werden strategisch unterstützt um die Innovationen langfristig zu verankern. Wissensformate berühren mehrere Ebenen. Die wirtschaftliche durch Unternehmensansätze wie SME Business Loop, Farmer Business School und ValueLinks. Die ökologische durch klimafreundliche Methoden wie biologische Düngemittel, nachhaltige Mechanisierung, Lagerung und erneuerbare Energien/ Kühlung. Die soziale durch Alphabetisierungskurse und die politische durch Beratung zu nationalen Strategien und moderner Landwirtschaft. Dabei kommen 2 Erweiterungsmodule (Erneuerbare Energien und Ökolandbau), ein Kooperationsmodul (Agrarfinanzierung) und 5 Querschnittsthemen (Jugendbeschäftigung, Gender, Klima, Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und Mechanisierung) unterstützen zur Anwendung.
Ein breites Bündnis aus politischen, privaten, zivilgesellschaftlichen, und wissenschaftlichen Akteuren begleitet die Umsetzung. Dazu gehören das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei, Unternehmen wie Mali Food Fresh, verschiedene Kooperativen, Universitäten in Mali und Deutschland sowie die Welthungerhilfe und der Deutsche Internationale Volkshochschulverband.
GIZ-Büro Mali Rue 22, Porte 202 00000 Bamako, Mali keine PLZ: https://www.giz.de/de/weltweit/334.html
Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist es durch Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Mango und Kartoffel/ Gemüse) die regionale Versorgung mit Nahrungsmitteln in Mali zu verbessern, das Einkommen von kleinbäuerlichen Betrieben zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen. Die geförderten Innovationen unterliegen dem Ansatz nachhaltige, gerechte und inklusive Lebensmittelwertschöpfungsketten zu fördern.
Damit trägt das Dienstleisterpaket zur Erreichung der Kernmodule, Zielindikatoren und Outputs bezogen auf die Wertschöpfungskette Mango und Kartoffel/ Gemüse des Gesamtvorhabens bei. Innovationen müssen konkret und flächendeckend gefördert, Kompetenzen weiter aufgebaut, Arbeitsplätze geschaffen und landwirtschaftliche Unternehmen gestärkt werden.
Der Dienstleister wird im Rahmen eines bereits laufenden Vorhabens agieren. Die Umsetzung soll in den fünf Regionen Koulikoro, Sikasso, Kayes, Ségou und Mopti/ Binnendelta erfolgen und in Synergie mit dem Bündnis aus politischen, privaten und zivilgesellschaftlichen sowie wissenschaftlichen Akteuren fortgeführt und erweitert werden.
Der Auftragnehmer wird für 3 Arbeitspakete der beiden Wertschöpfungsketten verantwortlich sein:
(1) Landwirtschaftliche Innovationen und Kompetenzen,
(2) Nachhaltiges Agribusiness,
(3) Planung, Steuerung, Monitoring und Mainstreaming. Im Besonderen geht es um das Upscalen von landwirtschaftlichen Innovationen und Unternehmensförderung bei der Berücksichtigung von geförderten Querschnittsthemen wie Gleichberechtigung der Geschlechter, Klima, Digitalisierung, Jugendförderung, Mechanisierung, Agrafinanzierung, erneuerbare Energien und Ökolandbau.
Das Leistungspaket Wertschöpfungskette Mango und Kartoffel/Gemüse begleitet die Umsetzung der Agenda 2030 und baut auf das bestehende Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherheit. Dabei ist die gesamte Wertschöpfungskette im Blick: vom Acker bis zum Teller. Die ausgeschriebene Leistungsbeschreibung wirkt damit direkt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) 1, 2, und 5: „Keine Armut“, „Kein Hunger“ und „Geschlechtergleichheit“ sowie indirekt auf die SDG 4,7,8 und 13: „Hochwertige Bildung“, „Bezahlbare und Saubere Energie“, „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ und „Maßnahmen zum Klimaschutz“.
In der Leistungsbeschreibung werden die Aufgaben des Dienstleisters in detaillierter Form erläutert.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.afci.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YL5J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.