17FEI26195 Lärmsnaierungamaßnahmen an Schienenwegen des Bundes – BÜB-Bauüberwachungs- Leistungen Lärmsanierungsmaßnahmen Ortsdurchfahrt Plattling Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26195
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
17FEI26195 Lärmsnaierungamaßnahmen an Schienenwegen des Bundes – BÜB-Bauüberwachungs- Leistungen Lärmsanierungsmaßnahmen Ortsdurchfahrt Plattling
Bauüberwachungsleistungen 4.2 für Ortsdurchfahrt Plattling
Ortsdurchfahrt Plattling
Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300
Zu erbringende Leistungsbereiche der Bauüberwachung:
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen gemäß Anlage 1.1
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen 4.2 für Ortsdurchfahrt Plattling
Ort: Gengenbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ortsdurchfahrt Plattling
Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300
Zu erbringende Leistungsbereiche der Bauüberwachung:
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen gemäß Anlage 1.1
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
Ort: Gengenbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
LÄ 02:
Mehrleistungen im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2021 für das Bauvorhaben „Errichtung von Lärmschutzwände in Plattling“.
Die Errichtung der LSW im Zusammenhang mit zusätzlichen Sperrpausen die durch unvorhergesehenen Hindernissen im Baugrund entstanden sind, müssen zusätzlichen BÜB Leistungen im Zeitraum s. VII.2.1), für die genehmigten Sperrpausen und für Arbeiten außerhalb des Gleises erbracht werden. Aufgrund von mehreren Hindernissen im Grundboden, Gründungsänderungen an 8 Bauwerkseiten, SPP durch Betrieb verkürzt, Zeitverlängerung wegen Planungasnpassung für die noch offenen Leistungen, entstanden Verzögerungen der Baumaßnahme. Diese Mehrleistungen der Bauüberwachung in Jahr 2020 und 2021 müssen erbracht werden. Wirtschaftlich und projektspezifisch ist es sinnvoll und notwendig, die Fa. EPB GmbH weiterhin zu beauftragen, da als aktueller leitender BÜB dieses Verfahrens, ist er als eingewiesene Person wichtig, auch gegenüber der Anlagenverantwortlichen, Behörden und erforderlichen umfangreichen Steckenkenntnisse um die Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen.