Psychosoziale Beratungs-Dienstleistungen / Sozialberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 11-800/21

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178f4021c98-507f49cbd297eafe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Psychosoziale Beratungs-Dienstleistungen / Sozialberatung

Referenznummer der Bekanntmachung: 11-800/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beauftragung einer Sozialberatung / psychosozialen Beratung mit (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerk.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Wiesbaden

Der Magistrat – Personalamt

Hasengartenstraße 21

65189 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit dem Jahr 2017 bietet die Landeshauptstadt Wiesbaden im Rahmen des Integrierten Gesundheitsmanagements erfolgreich eine Sozialberatung/psychosoziale Beratung mit (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerk an. Nach Ablauf des aktuellen Vertragsverhältnisses wird dieses Angebot nun erneut ausgeschrieben. Ziel des Angebots ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beratung zu sozialen Problemstellungen und in schwierigen Lebenslagen sowie Hilfe bei psychischen Belastungssituationen, die sich beruflich oder privat ergeben, anzubieten. Es besteht die Absicht, einen entsprechenden Auftrag erneut an einen externen Dienstleister zu vergeben, der es allen interessierten Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten (ca. 6 050 Personen) ermöglicht, Sozialberatung/ psychosoziale Beratungsleistungen mit (Kurzzeit-)Therapie-Netzwerk in den nachfolgend aufgeführten Themenfeldern in Anspruch zu nehmen:

1. Arbeitsplatzbezogen

z. B. psychische Belastungen und Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing, Work-Life-Balance, Führungsthematik, Ängste und Sorgen bei Organisationsveränderungen, Betriebsklima, Team- und Konfliktberatung.

2. Persönlich bzw. privat

z. B. Probleme in einer Partnerschaft und Familie (Familienberatung), Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, Alltagssorgen, Wohnverhältnisberatung, Erziehungsfragen, Trennung/Scheidung, persönliche Krisen, Depression, Ängste, Schlafstörungen, (psychische) Krankheit, Umgang mit chronischen Erkrankungen (handlungspraktische Ebene), Trauer, Berufsrückkehr, finanzielle Schwierigkeiten, Schuldner- und Insolvenzberatung.

3. Lebenskrisen durch belastende Ereignisse

z. B. Unfälle, Arbeitsunfälle, Katastrophen, Überfälle, unvorhergesehene Ereignisse, emotionale Erlebnisse wie Todesfälle, Diagnose einer schweren Erkrankung, andere lebensbedrohliche oder traumatisierende Ereignisse.

Die Beratungsleistungen (zu den oben genannten Themenfeldern) sollen auf 2 Ebenen zur Verfügung gestellt/ erbracht werden:

— Stufe I: Telefonische Beratungsgespräche,

— Stufe II (bei Bedarf): Persönliche Beratungsgespräche/ lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie).

Die genannte Anzahl von 6 050 Mitarbeitenden bezieht sich hierbei auf alle städtischen Mitarbeitenden, d. h. sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kernverwaltung als auch solche, die ihre Tätigkeiten bei städtischen Eigenbetrieben ausüben.

Laufzeit: auf 2 Jahre befristeter Vertrag, voraussichtlich vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2023; in den Jahren 2024 und 2025 besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr (bis 31.8.2024 bzw. 31.8.2025), diese steht nur dem Auftraggeber zu.

Der externe Anbieter steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ersten Schritt als Ansprechpartner/Berater zu möglichst allen Themenfeldern/sozialen Problemstellungen zur Verfügung. Wird die Hinzuziehung problemspezifischer Fachleute erforderlich, soll im Konsens mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst in bereits bestehende städtische Strukturen (soweit vorhanden, z. B. Sucht- und Gesundheitsbeauftragter, Personalentwicklung) vermittelt werden.

Decken diese das erforderliche Themenfeld nicht ab, greift der Anbieter auf sein externes Netzwerk zurück. Dies beinhaltet bei Bedarf eine lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie) im Umfang von bis zu 5 Beratungsterminen (a 60 Minuten), für die ein Ersttermin innerhalb von 5 Werktagen garantiert wird.

Die durch die Nutzung der Sozialberatung/psychosozialen Beratung und des (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerks entstehenden Kosten gegenüber dem Anbieter werden zentral von der Landeshauptstadt Wiesbaden übernommen. Hiervon ausgenommen sind Sonderleistungen, die die städtische Mitarbeiterin bzw. der städtische Mitarbeiter ggf. gesondert vereinbart. Entsprechende Vereinbarungen sind ggf. vorab schriftlich mit den Beschäftigten zu treffen.

Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen (siehe hierzu

Anlage Leistungsbeschreibung):

a) Sowohl in Beratungsstufe I als auch in Beratungsstufe II müssen alle eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügen:

— Psychologische(r) Psychotherapeut/-in (Approbation),

— Dipl. Psychologin/Psychologe (oder vergleichbarer Masterabschluss),

— Dipl. Sozialarbeiter/-in (oder vergleichbarer Masterabschluss),

— Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Vorab einer möglichen Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Qualifikationsprofilen der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.

b) Erreichbarkeit, Mindestanforderung für Beratungsstufe I:

Werktäglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

c) Maximale Wartezeit im Hinblick auf einen Termin für das Erstgespräch (Beratungsstufe II)

Das Erstgespräch/ das erste persönliche Beratungsgespräch muss innerhalb von 5 Werktagen nach dem Erstkontakt angeboten werden.

d) Flächenabdeckung (Beratungsstufe II)

Um eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, muss für die lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie) mindestens ein lokaler Kooperationspartner in jeder der folgenden Regionen zur Verfügung stehen:

— Wiesbaden,

— Rheingau-Taunus-Kreis,

— Landkreis Limburg-Weilburg,

— Hochtaunuskreis,

— Frankfurt am Main,

— Main-Taunus-Kreis,

— Landkreis Groß-Gerau,

— Mainz,

— Landkreis Mainz-Bingen.

Vorab einer möglichen Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.

e. Kontinuität der Beratungsleistung (Beratungsstufe II)

Im Sinne einer kontinuierlichen Betreuung ist sicherzustellen, dass auch im Falle einer Weiterberatung/Weiterbehandlung über die ersten 5 Beratungsgespräche hinaus (einschließlich Wechsel des Kostenträgers) kein Wechsel der Beraterin/des Beraters bzw. der Therapeutin/ des Therapeuten erfolgen muss.

Im Falle einer Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise über die kassenärztliche Zulassung der lokalen Kooperationspartner (Nachunternehmer) innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.

Mit dem Angebot ist ein Konzept (Umfang: ca. 5-10 DIN-A4-Seiten) einzureichen, das vom Auftraggeber vorgegebener Rahmenbedingungen berücksichtigt (siehe hierzu Leistungsbeschreibung, III Eckpunkte für die Erstellung des einzureichenden Konzepts).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2023.

Es bestehen 2 Optionen zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

1. Option vom 1.9.2023-31.8.2024,

2. Option vom 1.9.2024-31.8.2025.

Die Ausübung der Optionsrechte liegt allein beim Auftraggeber.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Siehe Informationen zu Verfahren und Auftragsgegenstand

Eignungsanforderungen beachten!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 22/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 9.1.2007 (ABL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2021

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