Psychosoziale Beratungs-Dienstleistungen / Sozialberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 11-800/21
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Psychosoziale Beratungs-Dienstleistungen / Sozialberatung
Beauftragung einer Sozialberatung / psychosozialen Beratung mit (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerk.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat – Personalamt
Hasengartenstraße 21
65189 Wiesbaden
Seit dem Jahr 2017 bietet die Landeshauptstadt Wiesbaden im Rahmen des Integrierten Gesundheitsmanagements erfolgreich eine Sozialberatung/psychosoziale Beratung mit (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerk an. Nach Ablauf des aktuellen Vertragsverhältnisses wird dieses Angebot nun erneut ausgeschrieben. Ziel des Angebots ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beratung zu sozialen Problemstellungen und in schwierigen Lebenslagen sowie Hilfe bei psychischen Belastungssituationen, die sich beruflich oder privat ergeben, anzubieten. Es besteht die Absicht, einen entsprechenden Auftrag erneut an einen externen Dienstleister zu vergeben, der es allen interessierten Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten (ca. 6 050 Personen) ermöglicht, Sozialberatung/ psychosoziale Beratungsleistungen mit (Kurzzeit-)Therapie-Netzwerk in den nachfolgend aufgeführten Themenfeldern in Anspruch zu nehmen:
1. Arbeitsplatzbezogen
z. B. psychische Belastungen und Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing, Work-Life-Balance, Führungsthematik, Ängste und Sorgen bei Organisationsveränderungen, Betriebsklima, Team- und Konfliktberatung.
2. Persönlich bzw. privat
z. B. Probleme in einer Partnerschaft und Familie (Familienberatung), Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, Alltagssorgen, Wohnverhältnisberatung, Erziehungsfragen, Trennung/Scheidung, persönliche Krisen, Depression, Ängste, Schlafstörungen, (psychische) Krankheit, Umgang mit chronischen Erkrankungen (handlungspraktische Ebene), Trauer, Berufsrückkehr, finanzielle Schwierigkeiten, Schuldner- und Insolvenzberatung.
3. Lebenskrisen durch belastende Ereignisse
z. B. Unfälle, Arbeitsunfälle, Katastrophen, Überfälle, unvorhergesehene Ereignisse, emotionale Erlebnisse wie Todesfälle, Diagnose einer schweren Erkrankung, andere lebensbedrohliche oder traumatisierende Ereignisse.
Die Beratungsleistungen (zu den oben genannten Themenfeldern) sollen auf 2 Ebenen zur Verfügung gestellt/ erbracht werden:
— Stufe I: Telefonische Beratungsgespräche,
— Stufe II (bei Bedarf): Persönliche Beratungsgespräche/ lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie).
Die genannte Anzahl von 6 050 Mitarbeitenden bezieht sich hierbei auf alle städtischen Mitarbeitenden, d. h. sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kernverwaltung als auch solche, die ihre Tätigkeiten bei städtischen Eigenbetrieben ausüben.
Laufzeit: auf 2 Jahre befristeter Vertrag, voraussichtlich vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2023; in den Jahren 2024 und 2025 besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr (bis 31.8.2024 bzw. 31.8.2025), diese steht nur dem Auftraggeber zu.
Der externe Anbieter steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ersten Schritt als Ansprechpartner/Berater zu möglichst allen Themenfeldern/sozialen Problemstellungen zur Verfügung. Wird die Hinzuziehung problemspezifischer Fachleute erforderlich, soll im Konsens mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst in bereits bestehende städtische Strukturen (soweit vorhanden, z. B. Sucht- und Gesundheitsbeauftragter, Personalentwicklung) vermittelt werden.
Decken diese das erforderliche Themenfeld nicht ab, greift der Anbieter auf sein externes Netzwerk zurück. Dies beinhaltet bei Bedarf eine lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie) im Umfang von bis zu 5 Beratungsterminen (a 60 Minuten), für die ein Ersttermin innerhalb von 5 Werktagen garantiert wird.
Die durch die Nutzung der Sozialberatung/psychosozialen Beratung und des (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerks entstehenden Kosten gegenüber dem Anbieter werden zentral von der Landeshauptstadt Wiesbaden übernommen. Hiervon ausgenommen sind Sonderleistungen, die die städtische Mitarbeiterin bzw. der städtische Mitarbeiter ggf. gesondert vereinbart. Entsprechende Vereinbarungen sind ggf. vorab schriftlich mit den Beschäftigten zu treffen.
Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen (siehe hierzu
Anlage Leistungsbeschreibung):
a) Sowohl in Beratungsstufe I als auch in Beratungsstufe II müssen alle eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügen:
— Psychologische(r) Psychotherapeut/-in (Approbation),
— Dipl. Psychologin/Psychologe (oder vergleichbarer Masterabschluss),
— Dipl. Sozialarbeiter/-in (oder vergleichbarer Masterabschluss),
— Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Vorab einer möglichen Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Qualifikationsprofilen der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
b) Erreichbarkeit, Mindestanforderung für Beratungsstufe I:
Werktäglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
c) Maximale Wartezeit im Hinblick auf einen Termin für das Erstgespräch (Beratungsstufe II)
Das Erstgespräch/ das erste persönliche Beratungsgespräch muss innerhalb von 5 Werktagen nach dem Erstkontakt angeboten werden.
d) Flächenabdeckung (Beratungsstufe II)
Um eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, muss für die lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie) mindestens ein lokaler Kooperationspartner in jeder der folgenden Regionen zur Verfügung stehen:
— Wiesbaden,
— Rheingau-Taunus-Kreis,
— Landkreis Limburg-Weilburg,
— Hochtaunuskreis,
— Frankfurt am Main,
— Main-Taunus-Kreis,
— Landkreis Groß-Gerau,
— Mainz,
— Landkreis Mainz-Bingen.
Vorab einer möglichen Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
e. Kontinuität der Beratungsleistung (Beratungsstufe II)
Im Sinne einer kontinuierlichen Betreuung ist sicherzustellen, dass auch im Falle einer Weiterberatung/Weiterbehandlung über die ersten 5 Beratungsgespräche hinaus (einschließlich Wechsel des Kostenträgers) kein Wechsel der Beraterin/des Beraters bzw. der Therapeutin/ des Therapeuten erfolgen muss.
Im Falle einer Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise über die kassenärztliche Zulassung der lokalen Kooperationspartner (Nachunternehmer) innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Mit dem Angebot ist ein Konzept (Umfang: ca. 5-10 DIN-A4-Seiten) einzureichen, das vom Auftraggeber vorgegebener Rahmenbedingungen berücksichtigt (siehe hierzu Leistungsbeschreibung, III Eckpunkte für die Erstellung des einzureichenden Konzepts).
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2023.
Es bestehen 2 Optionen zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
1. Option vom 1.9.2023-31.8.2024,
2. Option vom 1.9.2024-31.8.2025.
Die Ausübung der Optionsrechte liegt allein beim Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Informationen zu Verfahren und Auftragsgegenstand
Eignungsanforderungen beachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 9.1.2007 (ABL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).