Straßenanpassung Bahnübergang Auenstraße km 11,1 Strecke 5740 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48188
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenanpassung Bahnübergang Auenstraße km 11,1 Strecke 5740
u.a.: Straßenanpassung am Bahnübergang, Fertigteilstützwand zur Anpassung der Straße, 50 Hz-Anpassung der Stromversorgung, Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten inkl. Fundamentierungsarbeiten (jeweils nur im unmittelbaren BÜ-Bereich), Rückbau Alttechnik, Leitungsumverlegung Telekom.
83451 Piding
Straßenanpassungen BÜ Auenstraße km 11,1 Strecke 5740, u.a .
Straßenanpassung am Bahnübergang
— Fertigteilstützwand zur Anpassung der Straße,
— 50 Hz-Anpassung der Stromversorgung,
— Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten inkl. Fundamentierungsarbeiten (jeweils nur im unmittelbaren BÜ-Bereich),
— Rückbau Alttechnik inkl. Verpacken (gem. Anlage 3.20 der VU),
— Leitungsumverlegung Telekom.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenanpassung Bahnübergang Auenstraße km 11,1 Strecke 5740
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.