GMT 2021 Paket 11 Referenznummer der Bekanntmachung: 20GMT48990
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GMT 2021 Paket 11
GMT 2021 Paket 11
Str. 5010 Ge Ludwigsstadt – Pressig.
Ludwigsstadt
— ca. 28 750 m Gleiserneuerung maschinell,
— ca. 25 680 m Bettungsreinigung maschinell,
— ca. 1 200 m PSS maschinell,
— ca. 5 400 m Gleiserneuerung konventionell,
— ca. 8 100 m vollst. Bettungserneuerung konventionell,
— ca. 4 800 m PSS konventionell,
— ca. 1 500 m Tiefenentwässerung,
— ca. 2 600 m Entwässerungsgräben,
— ca. 500 m Erneuerung Führungsschienen,
Erneuerung incl. Bettungserneuerung von 4 Weichen
Incl. Zusammenhangs-, Randweg-, Stopf- und Oberbauschweißarbeiten sowie Logistik, Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Oberbau konventionell — Schotter:
— Gleise; Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h,
— Weichen; Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h.
Sicherungsleistungen:
— mit automatischen/mobilen Warnsystemen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GMT 2021 Paket 11
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Ort: Stadthagen
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31655
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.