Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck) Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen, Lph 1+2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49045
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck) Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen, Lph 1+2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Was-serproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.
Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt
83115 Neubeuern.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.
Option 1 Laboranalyse Lockergestein, Option 2 Laboranalyse Festgestein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck) Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen, Lph 1+2
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.